BR: Beschluss zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung
Der Bundesrat (BR) hat die Regelungsvorschläge derEU-Kommissionzur Abschlussprüfungberaten und dazu am 2.3.2012 einen Beschluss veröffentlicht (BR-Drs. 800/11 (Beschluss) (2) Grundsdrs. 800/11 und 801/11), der unterwww.bundesrat.de abrufbar ist. Hervorzuheben – so die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf ihrer Homepage – seien insbesondere folgende Punkte: – Gegen eine gesonderte Verordnung für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse bestehen offenbar keine Bedenken. – Eine strengere Regulierung sollte auf Unternehmen beschränkt werden, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und daher die Definition der „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden. – Eine Zentralisierung der Aufsicht über Abschlussprüfer in Form nur einer zuständigen Behörde pro Mitgliedstaat wird angesichts der langjährig bewährten Aufsichtsstrukturen, die den gegenwärtig geltenden Vorgaben des Art. 32 der Abschlussprüferrichtlinie entsprechen, abgelehnt. – Eine Liberalisierung der Beteiligungsvorschriften für Prüfungsgesellschaften wird abgelehnt. – Die Einbeziehung freiwilliger Abschlussprüfungen in die Abschlussprüferrichtlinie wird abgelehnt. – Die Einführung einer externen Rotationspflicht für Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände sowie der genossenschaftlichen Prüfungsverbände wird abgelehnt; im Übrigen bezieht der Bundesrat hierzu keine eindeutige Position. – Eine Deckelung des Umfangs prüfungsverwandter Leistungen auf 10 % des Prüfungshonorars wird abgelehnt. (www.wpk.de)