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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundesregierung: Beschluss der nationalen Ausführung der EU-Ratingverordnung

Das Kabinett hat am 13.1.2010 ein Ausführungsgesetz zur VO (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 (EU-Ratingverordnung) verabschiedet. Das Artikelgesetz enthält Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Das Gesetz soll spätestens bis zum 7.6.2010 in Kraft treten.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, Ratingagenturen in der EU zukünftig einer stärkeren Überwachung zu unterziehen. Die vor diesem Hintergrund verabschiedete EU-Ratingverordnung ist im Dezember 2009 in Kraft getreten. Danach müssen sich z.B. die in der EU tätigen Ratingagenturen registrieren lassen und bestimmte Informationspflichten erfüllen. Auch dürfen Ratingagenturen keine Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen, die sie bewerten.

Die Einhaltung der Vorgaben der EU-Ratingverordnung obliegt zunächst den nationalen Aufsichtsbehörden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die BaFin als die in Deutschland zuständige Behörde für die Aufsicht über die Ratingagenturen benannt. Ab dem 1.1.2011 sollen diese Aufsichtsbefugnisse jedoch auf die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen.

Weiteres zentrales Element des Gesetzes ist zudem ein Katalog von Bußgeldvorschriften, der in das Wertpapierhandelsgesetz eingeführt werden soll. Damit wird die zwingende Vorgabe umgesetzt, nach der Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Ratingverordnung wirksam und verhältnismäßig sanktioniert werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht dabei vor, dass in besonders schwerwiegenden Fällen Bußgelder von bis zu einer Mio. Euro verhängt werden können.

Um die laufende Überwachung der Ratingagenturen zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung vonWirtschaftsprüfern unterziehen, die der BaFin Bericht erstatten müssen. Daneben ist die BaFin berechtigt, jederzeit auch anlassunabhängige Prüfungen bei Ratingagenturen und den mit ihnen verbundenen Unternehmen durchführen zu können.
(www.bundesfinanzministerium.de)

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