WPK: Berufsaufsicht 2019 - Zahlen in der Berufsaufsicht weiterhin konstant
Die Erledigungsarten der in 2019 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:
- 82 Verfahren (49,4 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
- In 9 Verfahren (5,4 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
- In weiteren 50 Verfahren (30,1 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
- 25 Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (15,1 %). Neben Rügen wurden zwei befristete Tätigkeitsverbote ausgesprochen sowie weitere 13 Geldbußen zwischen 500 Euro und 17.500 Euro verhängt. Die Maßnahmen wurden von der WPK unter www.wpk.de/wpk/berufsaufsicht/massnahmen/2019/ bekannt gemacht.
Rund 45 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Mittelverwendungskontrollen und Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.
Der Bericht steht unter www.wpk.de zur Verfügung.
(Neu auf WPK.de vom 7.7.2020)