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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.05.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Berufsaufsicht 2017 - Gleichbleibende Anzahl von Verfahren

Die Anzahl der in 2017 erledigten Aufsichtsverfahren (166) entspricht der Anzahl der Erledigungen des Vorjahres. Die weitaus meisten Verfahren wurden eingestellt oder mit einer Belehrung abgeschlossen. Es wurden aber auch 29 Maßnahmen bestandskräftig. Bei sämtlichen Maßnahmen handelt es sich um Rügen, davon wurde in 18 Fällen zudem noch eine Geldbuße verhängt. Die Anzahl der Maßnahmen liegt in der Größenordnung früherer Jahre.

Die Erledigungsarten der 2017 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 93 Verfahren (56 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In acht Verfahren (4,9 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 36 Verfahren (21,7 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 29 Rügen wurden bestandskräftig (17,4 %), von denen 18 mit einer Geldbuße zwischen 1000 Euro und 40000 Euro verbunden wurden. Damit lagen die Anzahl der sanktionswürdigen Sachverhalte auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Die Spitzen in der Sanktionshöhe beruhten auf einer entsprechend hohen Anzahl der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen ohne Prüfberechtigung.

Rund 40 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen, Erstellungstätigkeiten, gewerbliche Tätigkeiten oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.

Der Bericht steht unter https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Oeffentlichkeit/Berichte/WPK_Berufsaufsicht_2017.pdf zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 24.5.2018)

 

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