R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
JURI: Bericht zum Vorschlag für eine VO über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat seinen Bericht vom 20.5.2013 zum Vorschlag für eine für eine VO über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfungbei Unternehmenvon öffentlichem Interesse veröffentlicht. Dem lag eine Abstimmung am 25.4.2013 zu Grunde (vgl. BB 2013, 1193). Die im Beitrag zur Abstimmung des JURI am 25.4.2013 enthaltenen Aussagen werden – so die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) – durch den JURI-Bericht bestätigt. Präzisieren ließen sich die Aussagen zum Punkt „Mehrjahresbestellung, externe Rotation, Joint Audit und qualitätssichernde Entgeltregelung – nur in Kombination“: Der JURI ermöglicht eine Mehrjahresbestellung (Bestellung soll für mindestens ein Jahr erfolgen). Bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse soll eine Rotation des Abschlussprüfers nach 14 Jahren grundsätzlich vorgeschrieben sein. Die Mitgliedstaaten können allerdings hiervon abweichendvorsehen, dass esdemgeprüftenUnternehmen möglich sein soll, den Prüfer länger zu beauftragen, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– Eine formelle Ausschreibung des Prüfungsmandates nach Art. 32 VO-Vorschlag,
– eine umfassende Beurteilung der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss, der eine weitere Bestellung befürwortet,
– die Beauftragung von mindestens zwei Abschlussprüfern (Joint Audit).
Die maximale Bestellungsdauer beträgt 25 Jahre (vgl. hierzu die Amendments 194 bis 200 zu Art. 33 des VO-Entwurfs).
Der JURI-Bericht ist auf der WPK-Homepage abrufbar.
(www.wpk.de)

stats