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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die zweite Sitzung des HGB-Fachausschusses am 19./20.4.2012 in Berlin

In Bezug auf die Verlautbarungsarten des DRSC beschlossen die Mitglieder des HGB-Fachausschusses (HGB-FA) neben den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) eine weitere Verlautbarungsart mit der Bezeichnung „DRSC Anwendungshinweis – HGB“ einzuführen, für die grundsätzlich der gleiche Konsultationsprozess wiefürDRSgeltensoll.

Im Zuge der Diskussion des Arbeitsprogramms des HGB-FA wurde in der ersten Sitzung eine Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ in Erwägung gezogen. Vor diesem Hintergrund wurden den Mitgliedern des HGB-FA Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf vorgestellt und jeweils kurz diskutiert. Einige dieser Themenbereiche wurden bereits konkret für die Überarbeitung des DRS 4 vorgesehen und sollen in zukünftigen Sitzungen vertieft werden.

Auf Grundlage der Diskussionsergebnisse der ersten Sitzung des Fachausschusses wurden folgende sechs Themen in Bezug auf die mögliche Entwicklung neuer Standards diskutiert:
– Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen,
– internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess,
– immaterielle Vermögensgegenstände bzw. -werte,
– Fremdwährungsumrechnung,
– Vorjahreszahlen im Konzernabschluss und in Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises,
– Konzernrechnungslegung durch Personen(handels) gesellschaften.

Es wurde vorläufig beschlossen, dass das Thema „Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen“ nicht in das Arbeitsprogrammaufgenommen wird. Zwar sieht der HGB-FA hier begrenzt Klarstellungspotenzial, allerdings keinen dringlichen Handlungsbedarf. Der Fachausschuss diskutierte die potenziellen Inhalte eines Standards zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess und kam zum Ergebnis, dass dieses Themengebiet überwiegend prozessbezogene Fragestellungen betrifft und daherdie ErarbeitungeinesDRSnicht sachgerecht ist. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und Unklarheiten bei der Abbildung von immateriellen Vermögensgegenständen im (Konzern-)Abschluss sprach sich der Fachausschuss für die Aufnahme des Themas in das Arbeitsprogrammaus.

Vorläufig beschloss der HGB-FA weiterhin, einen DRS zur Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss zu erarbeiten. Im Rahmen des BilMoG wurden zwar gesetzliche Regelungen zur Fremdwährungsumrechnung im Einzel- und Konzernabschluss eingeführt, dennoch bestehen weiterhin viele Anwendungs- und Auslegungsfragen, die in einem DRS adressiert werden sollen.

Ferner wurde vorläufig beschlossen, auch das Thema „Vorjahreszahlen im Konzernabschluss und in Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises“ in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Auch hier wird der Handlungsbedarf für den HGB-FA jedoch als nicht dringend eingestuft.
Zu dem Thema der Konzernrechnungslegung durch Personen(handels)gesellschaften (zu verstehen als Konzernrechnungslegung durch andere als Kapitalgesellschaften) wurde vorläufig beschlossen, die bestehenden Standards um weitere Aspekte zu ergänzen und zu erweitern. In diesem Zusammenhang sollen die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, der Ausweis und die Bilanzierung für Ertragsteuern im Vordergrund stehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch das Thema der bilanziellen Abbildung von Anteilen an Personengesellschaften im Konzernabschluss verstärkt zu adressieren.

Im Rahmen der Sitzung wurde darüber hinaus der weitere Zeitplan für die Verabschiedung des DRS Konzernlagebericht diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde auch über die vom DRSC veranstaltete öffentliche Diskussion vom 19.3.2012 zu E-DRS 27 „Konzernlagebericht“ berichtet.

Dem Fachausschuss wurde Bericht erstattet über die wesentlichen Änderungsvorschläge in den Stellungnahmeentwürfen der Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON Draft Opinion) und im Rechtsausschuss (JURI Draft Report) im Europäischen Parlament zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der 4. (78/660/EWG) und der 7. (83/349/EWG) Bilanzrichtlinie. Der Fachausschuss diskutierte diese Vorschläge und beschloss, eine Stellungnahme an den Berichterstatter im EP-Rechtsausschuss zur vorgeschlagenen Streichung der Art. 6 und 7 zu Neubewertung und Fair Value-Bewertung zu richten.

Der im Rahmen der zweiten Sitzung des HGB-FA beschlossene Entwurf des Arbeitsprogramms wird in Kürze zur öffentlichen Diskussion gestellt, um den fachlich interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu gewähren.
(PM DRSC vom 27.4.2012)

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