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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.06.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die zehnte Sitzung des HGB-FA vom 23./24.5.2013 in Berlin

Der HGB-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) diskutierte den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der 4. und 7. Bilanzrichtlinien vom 16.4.2013 bezüglich der Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen. Der HGB-FA beschloss, seine Anmerkungen zum Wortlaut des veröffentlichten Vorschlags ggf. zusammen mit den Anmerkungen des IFRSFA an das Bundesministerium der Justiz zu übermitteln.
Der HGB-FA erhielt einen Überblick über den Arbeitsstand der AG Konsolidierung zur Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ und erörterte diesbezügliche Fragestellungen.
Dem HGB-FA lag ein überarbeiteter Entwurf des DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ vor. Auf Grundlage dieses Entwurfs setzte der FA die Diskussion möglicher bzw. notwendiger Ergänzungen und Änderungen fort. Der FA hat beschlossen, die bestehenden Standards DRS 2 Kapitalflussrechnung sowie der beiden branchenspezifischen Standards DRS 2-10 Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten und DRS 2-20 Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen durch einen neuen Standard zu ersetzen, in dem die beiden branchenspezifischen Standards als Anlagen enthalten sind.
Darüber hinaus setzte der HGB-FA die Erörterungen zur Überarbeitung des DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ fort. Der erste Entwurf wurde ausführlich diskutiert und Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf identifiziert. Dem FA wurden die bisherigen Arbeitsergebnisse der AG Immaterielle Vermögensgegenstände vorgestellt. In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich, dass der FA die Ergebnisse der AG als sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit erachtet.
(PM DRSC vom 10.6.2013)

--> Der Ergebnisbericht der Sitzung ist unter www.drsc.de abrufbar.

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