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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.11.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die sechste Sitzung des HGB-FA am 1./2.11.2012 in Berlin

Der HGB-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) setzte die Erörterungen zur Änderung des DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ fort. Dabei wurden sowohl die einzelnen Kategorien des Eigenkapitals, differenziert nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, als auch deren mögliche Veränderungsvorgänge diskutiert.
Auch diskutierte der HGB-FA mögliche bzw. notwendige Ergänzungen und Änderungen an DRS 2 „Kapitalflussrechnung“. In diesem Zusammenhang erörterte der FA insbes. die Regeln zur Darstellung einzelner Cashflows zu den drei Bereichen laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.
In Bezug auf die Erarbeitung eines Standards zu immateriellen Vermögensgegenständen befasste sich der Fachausschuss mit den Themen, die im Rahmen des neuen Standards adressiert werden sollten.
Der HGB-FA diskutierte weiterhin den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Request for Information hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung des IFRS for SMEs. Die Stellungnahme ist unter Berücksichtigung einiger Anpassungen bis zum Ende November 2012 beim IASB einzureichen. Zu DRS 20 „Konzernlagebericht“ und DRS 16 „Zwischenberichterstattung“ (i. d. F. vom14.9.2012) beschloss der FA einige nicht-materielle Änderungen. DRS 16 Zwischenberichterstattung (i. d. zul. am 5.1.2010geänd.F.) wurde aufgehoben.
(PM DRSC vom 15.11.2012)

--> Der ausführliche Ergebnisbericht der Sitzung des HGB-FA vom 1./2.11.2012 steht unter www.drsc.de zum Download bereit.

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