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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die neunte Sitzung des HGB-FA vom 11./12.4.2013 in Berlin

Der HGB-FA wurde über die Änderungsvorschläge am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bzgl. der Berichterstattung über die Organvergütung einschließlich der daraus entstehenden Abweichungen gegenüber dem DRS 17 und die Stellungnahme des IFRS-FA an die Regierungskommission DCGK informiert.
Dem FA wurden die bisherigen Arbeitsergebnisse der AG Immaterielle Vermögensgegenstände vorgestellt. In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich, dass der FA die Ergebnisse der AG als sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit erachtet.
Darüber hinaus wurde dem Fachausschuss aus den ersten beiden Sitzungen der AG Konsolidierung zur Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ berichtet.
Der HGB-FA setzte die Erörterungen zur Überarbeitung des DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ fort. Es wurden die einzelnen Kategorien des Eigenkapitals, differenziert nach Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschafen, diskutiert und Themenbereiche identifiziert, die im künftigen Standard klargestellt werden sollen.
Der HGB-FA diskutierte die Entwicklungen von Vorschlägen innerhalb Europas zur bilanziellen Abbildung von Emissionsrechten. Aufgrund des informativen Charakters der Sitzung wurden vom HGB-FA keine Entscheidungen bzw. Sichtweisen in der Sitzung getroffen.
Dem HGB-FA lag ein überarbeiteter Entwurf des DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ vor. Auf Grundlage dieses Entwurfs setzte der FA die Diskussion möglicher bzw. notwendiger Ergänzungen und Änderungen fort.
(PM DRSC vom 18.4.2013)

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