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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.06.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die fünfte Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 31.5./1.6.2012 in Berlin

Der IFRS-Fachausschuss (FA) erörterte den ersten Entwurf seiner Stellungnahme zum ED/2012/1 Annual Improvements to IFRS (2010-2012 Cycle). Grundsätzlich stimmt der FA den elf Vorschlägen zu, hat jedoch Anmerkungen zu einzelnen Verbesserungsvorschlägen betreffend IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13 und IAS 1. Die Diskussion des Stellungnahmeentwurfs wird in den nächsten Sitzungen fortgesetzt.

Hinsichtlich des IASB-Projekts Leases befasste sich der FA mit den bisher im Rahmen der Redeliberations gefassten vorläufigen Beschlüsse, der aktuellen Diskussion zum Aufwandsverlauf beim Leasingnehmer sowie einer gesamtheitlichen Würdigung des Projekts.

Unter Berücksichtigung von Hinweisen und Anregungen der AG „Pensions“ des DRSC und vorbehaltlich vor allem redaktioneller Anpassungen beschloss der FA, den Entwurf eines Anwendungshinweises zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS kurzfristig mit dem Aufruf zur Stellungnahme zu veröffentlichen.

Vor dem Hintergrund einer Bestandsaufnahme laufender Projekte zu einem Disclosure Framework erörterten die Mitglieder des IFRS-FA, in welcher Form und in welchem Umfang sie sich in die aktuelle Debatte und die entsprechenden IFRS-Reformbestrebungen einbringen können. Eine Fortsetzung der Diskussion ist für die nächste Sitzung geplant.

Darüber hinaus informierte sich der IFRS-FA über die Entscheidungen des IFRS Interpretation Committee (IFRSIC) in dessen Mai-Sitzung. Zu den zwei Themen, die am selben Tage als Interpretationsentwürfe veröffentlicht wurden, will der FA Stellungnahmen erarbeiten.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung hatten im Mai 2012 ihre Erkenntnisse aus der Überprüfung der Wirksamkeit des IFRSIC veröffentlicht. Der IFRS-FA diskutierte die Ergebnisse dieser Überprüfung.
 
Weiterhin lag dem IFRS-FA eine Synopse der eingegangenen Stellungnahmen zum E-DRS 27 Konzernlagebericht vor. Der FA begann mit der Erörterung von gewünschten Veränderungen im E-DRS 27, insbes. zu den Themenbereichen der Strategieberichterstattung sowie der Prognose-, Chancen- und Risikoberichterstattung. Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Schließlich verständigte sich der IFRS-FA über die inhaltliche Ausgestaltung und den Regelungsbereich von Interpretationen der IFRS i. S. v. § 342 HGB einerseits und Anwendungshinweisen andererseits. Darüber hinaus hat der FA beschlossen, hinsichtlich vorläufiger Entscheidungen zur Nichtaufnahme eines Themenvorschlags in sein Arbeitsprogramm einen Konsultationsprozess einzurichten, in dessen Rahmen die Möglichkeit zu Stellungnahmen gewährt wird.
(PM DRSC vom 6.6.2012)

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