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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die achte Sitzung des IFRSFachausschusses am30./31.8.2012 in Berlin

Der IFRS-FA des DRSC bestätigt seinen vorläufigen Beschluss vom 2.7.2012, zur Themeneingabe betreffend Finanzierungsvehikel keine Verlautbarung oder IFRSIC-Eingabe zu erarbeiten.
Der IFRS-FA informiert sich über den aktuellen Stand der drei Phasen des Finanzinstrumente-Projekts des IASB. Der FA beschließt, die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ in die derzeitige Diskussion einzubeziehen.
Der FA befasst sich mit dem Zinssatz nachIAS 19.83, der vor dem Hintergrund einer Ableitung aus börsennotierten Schuldverschreibungen mit einem Emittentenrating von (mindestens) AA zunehmend mit der Gefahr verbunden ist, nicht sachgerecht zu sein, da als Folge der Finanzkrise eine zu kleine Grundgesamtheit solcher Anleihen zur Verfügungsteht. Dieses Thema beabsichtigt der Fachausschuss kurzfristig dem IFRSIC vorzulegen.
Der FA verabschiedet seine Stellungnahme zum IFRS Foundation Entwurf des IASB and IFRS Interpretations Committee Due Process Handbook (DPH). Die Stellungnahme enthält den vom IFRS-FA identifizierten Verbesserungsbedarf zu den Vorschlägen des Entwurfs des DPH.
Darüber hinaus informiert sich der IFRS-FA über den Stand der Überlegungen des IASB zu Emissions Trading Schemes. Dabei werden auch die Vorschläge anderer Standardsetzer (insbes. ANC und OIC) erörtert.
Der FA verabschiedet seine Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG zum IASB ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010–2012 Cycle. Der FA erörtert den aktuellen Stand der Überarbeitung des E-DRS 27 „Konzernlagebericht“, insbes. die noch offenen Themen. Es ist geplant, den DRS 20 „Konzernlagebericht“ in der 19. Öffentlichen Sitzung des DRSC im September 2012 zu verabschieden.
Das ursprünglich geplante Thema Disclosure Framework wird auf die September-Sitzung verschoben.
Des Weiteren beschließt der Fachausschuss unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen vorläufig, an DRSC E-AH 1 (IFRS) zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS verschiedene Änderungen vorzunehmen. Die Verabschiedung des Entwurfs ist für die neunte Sitzung vorgesehen.
Der FA beschließt, die von der IFRS Foundation vorgeschlagene Satzungsänderung – die Rolle des IASB Chair von der des Executive Director der Foundationzu trennen – nicht zu kommentieren.
(PM DRSC vom 10.9.2012)

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