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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.09.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Bericht über die Veranstaltung zur E-Bilanz am 16.8.2011

Im ersten Teil der Veranstaltung am 16.8.2011 im Bundesministerium der Finanzen (BMF) berichteten die Vertreter des Projekts E-Bilanz über die Pilotphase, die Ende Juni 2011 abgeschlossen wurde und an der sich 84 Unternehmen aller Größen und Rechtsformen beteiligt hatten (vgl. dazu schon BB 2011, 2154 f., sowie den ausführlichen Bericht unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/001__j,property=publicationFile.pdf. Im zweiten Teil der Veranstaltung wurde eine Verbandsanhörung zur Ausgestaltung des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG durchgeführt, dem der zwischenzeitlich überarbeitete (zweite) Entwurf (Stand: Juni 2011) und die Entwürfe der Branchentaxonomien zugrunde lagen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden einige Punkte erwähnt, in denen die Finanzverwaltung schon ihrerseits Anpassungsbedarf beim Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sieht. Diese Punkte werden – so das BMF – definitiv in die nächste Überarbeitung des Entwurfs des Anwendungsschreibens aufgenommen. Hierzu gehören: – die Klarstellung der Nichtbeanstandungsregelung in Rz. 27 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG hinsichtlich des Rechtsbegriffes „Erstjahr“ und der Hinweis darauf, dass die Papierform ohne Taxonomiegliederung zu übersenden ist, – die Klarstellung, dass die Übergangsregelung in Rz. 7 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sich in Bezug auf Betriebsstätten nur auf den ausländischen Betriebsstättenteil bezieht, – die Änderung der Rz. 16 des Entwurfs des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG zur Befüllung von Mussfeldern mit NIL-Werten, wie sie im Schreiben vom 8.8.2011 mit den Ländern abgestimmt wurde. Hierdurch ermöglicht die Finanzverwaltung den Unternehmen einen allmählichen Einstieg in die E-Bilanz. Mit einer Veröffentlichung des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG sowie den Taxonomien ist nach Aussagen der Finanzverwaltung Ende September 2011 zu rechnen. Einem Start der E-Bilanz für Wirtschaftsjahr ab 2012 stünde damit nichts mehr im Wege (bei Bedarf ggf. Nichtbeanstandungsregelung nutzen). Ob etwaige Doppelabfragen in der E-Bilanz und in der Steuerklärung zu bereinigen seien, werde noch geprüft.
(http://www.bundesfinanzministerium.de/)

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