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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.10.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Bericht über die Sitzung am 25.9.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 25.9.2018 zusammengefasst.

Fristüberschreitungen bei Qualitätskontrollen

Die KfQK hat sich damit befasst, dass einige wenige Praxen ihre Qualitätskontrollen nicht fristgerecht durchführen. Die verspätete Durchführung einer Qualitätskontrolle ist ein Mangel des Qualitätssicherungssystems und zugleich eine Berufspflichtverletzung. Wird eine Qualitätskontrolle verspätet durchgeführt, kann dies bei der Risikoanalyse dazu führen, dass die Frist für die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle verkürzt wird. Außerdem kann in solchen Fällen ggf. die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ informiert werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet

  • zwei Fälle der Löschung als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel,
  • einen Widerspruch gegen die Anordnung einer Sonderprüfung,
  • Sachverhalte, die eine Information des Vorstandes über erhebliche Einzelfeststellungen erforderlich machen.

(Neu auf WPK.de vom 11.10.2018)

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