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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.08.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
KfQK: Bericht über die Sitzung Qualitätskontrolle am 21.8.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 21.8.2018 zusammengefasst.

Die Kommission für Qualitätskontrolle befasste sich erneut mit den Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle. Mit Inkrafttreten des APAReG müssen diese auch nach ihrer Registrierung nachweisen können, dass sie im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig sind. Der diesbezügliche Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle vom 24.10.2017 wurde weiter konkretisiert (Stand: 21.8.2018). Darüber hinaus wird im Internet und im WPK Magazin 3/2018 ein Praxishinweis zu den Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle veröffentlicht werden.

Des Weiteren wurde beschlossen, ebenfalls im WPK Magazin 3/2018 die Frage zu beantworten, welche Folgen die Aufgabe der Tätigkeit in eigener Praxis in Bezug auf die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB hat.

Im Mittelpunkt standen hier insbesondere die Auswertungen von Qualitätskontrollberichten von gemischten Praxen, da diese unabhängig vom Ergebnis der Qualitätskontrolle immer von der Kommission für Qualitätskontrolle beraten und entschieden werden.

(Neu auf WPK.de vom 29.8.2018)

 

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