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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.12.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die Dezember-Sitzungen der Fachausschüsse

Elfte Sitzung des IFRS-FA
Der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine nächsten Arbeitsschritte in Bezug auf das IASB-Teilprojekt „Impairment“ festgelegt. Eine Meinungsbildung hierzu wurde noch nicht begonnen. Des Weiteren befasste sich der IFRS-FA mit den Entscheidungen des IFRSIC in dessen November-Sitzung. Der FA erwägt, zu einer der vorläufigen Agendaentscheidungen – dem Accounting for reverse acquisitions that do not constitute a business – Stellung zu nehmen.
Ferner hat der IFRS-FA den Anwendungshinweis DRSC AH 1 (IFRS) „Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen“ abschließend erörtert und unter Berücksichtigung im Verlauf der Sitzung beschlossener Anpassungen verabschiedet.
Zudem hat sich der IFRS-FA vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Meinungsäußerung gegenüber dem IASB mit dem IASB-Projekt „Leases“ befasst.
Der IFRS-FA setzte anschließend seine Diskussion zum Disclosure Framework fort und debattierte einen Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier von EFRAG, ANC und FRC.
Außerdem hat der IFRS-FA beschlossen, für das künftige Thema „Emissionsrechte“ eine DRSC-Arbeitsgruppe zu gründen.
Schließlich hat der IFRS-FA den Vorschlag zur Etablierung eines Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) erörtert. Es wurde erwogen, jedoch noch nicht entschieden, ob eine Stellungnahme hierzu übermittelt werden soll.

Zweite Gemeinsame Sitzung IFRS- und HGB-FA
IFRS- und HGB-FA haben die vom Verwaltungsrat des DRSC verabschiedeten Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC zur Kenntnis genommen.
Anschließend wurden der aktuelle Status quo, die derzeit in Diskussion befindlichen Änderungen sowie weitere Ideen zur Internationalen Zusammenarbeit und Positionierung des DRSC – insbes. in Bezug auf den IASB und EFRAG – besprochen.
Ferner wurden beide FA zum einen über den aktuellen Stand der Projekte auf EU-Ebene – insbes. Prüferrichtlinie und Bilanzrichtlinien – sowie über das Enforcement auf europäischer Ebene aus dem Blickwinkel der DPR informiert.
Des Weiteren fand ein Gedankenaustausch mit dem IDW statt.

Siebte Sitzung des HGB-FA
Der HGB-FA setzte seine Diskussion zur Änderung von DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ fort. Dabei wurden die Arbeitsweise und der Arbeitsauftrag für die zu gründende Arbeitsgruppe „Konsolidierung“ erörtert und beschlossen.
Zudem wurde die Überarbeitung des DRS 2 „Kapitalflussrechnung“ im HGB-FA fortgesetzt und vertieft.
Schließlich hat der HGB-FA die Erarbeitung eines DRS zu Immateriellen Vermögensgegenständen und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema beschlossen, die den FA bei der Erarbeitung des Standards unterstützt.
(PM DRSC vom 12.12.2012)

--> Die Ergebnisberichte sowie das Arbeitsprogramm des IFRS-FA sind unter www.drsc.de abrufbar.

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