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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.05.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Bericht über die Beiratssitzung am 15./16.5.2014 in Berlin

Zu Beginn der letzten Sitzung des Beirats der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in dieser Amtsperiode sprachen die Beiratsmitglieder dem Vorsitzer des Beirats, Dr. Johannes von Waldthausen erneut ihr Vertrauen aus. Bereits in der Novembersitzung hatte er von den Beiräten ein Vertrauensvotum erhalten. Dr. von Waldthausen bedankte sich für die Zusammenarbeit in den vergangenen knapp drei Jahren und wies auf die gemeinsam erzielten Erfolge hin.

Im Anschluss nahm der Beirat den Bericht des Vorstands u. a. über den aktuellen Stand der EU-Reform der Abschlussprüfung entgegen. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen sei, müsse nunmehr der deutsche Gesetzgeber tätig werden. Hierbei sei festzustellen, dass das von der EU verabschiedete Regelwerk z. T. großen Auslegungs- und Interpretationsspielraum eröffne; die WPK werde sich entschieden dafür einsetzen, die für den Berufsstand günstigsten Regelungen umzusetzen. Das BMWi habe die WPK und andere relevante Akteure zu einem ersten Gedankenaustausch noch im Mai 2014 eingeladen.

Erfreulich sei jedenfalls, dass im Ergebnis das bestehende Aufsichtssystem in Deutschland beibehalten werde und somit weiterhin die berufsständische Expertise in die Berufsaufsicht eingebracht werden könne, sofern der deutsche Gesetzgeber sein mitgliedstaatliches Wahlrecht ausübe und die Aufsicht über Abschlussprüfer außerhalb des § 319a HGB-Bereichs nach Maßgabe der Abschlussprüferrichtlinie von einer berufsstandunabhängigen Stelle auf die WPK delegiere.

Im Anschluss beriet der Beirat über die Genehmigung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013. In diesem Zusammenhang trat der Vorstand entschieden den von einzelnen Berufsangehörigen formulierten und publik gewordenen Vorwürfen entgegen, der Jahresabschluss sei unter Verstoß gegen Bilanzierungsgrundsätze aufgestellt worden. Nach Vorberatung durch den vom Beirat gebildeten Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Michael Fecht und einem detaillierten Bericht des Abschlussprüfers genehmigte der Beirat den vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testierten Jahresabschluss nebst Lagebericht der WPK für das Wirtschaftsjahr 2013. Auch wurde der bisherige Abschlussprüfer der WPK für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wiedergewählt.

Joachim Riese, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK), erstattete dem Beirat daraufhin den Tätigkeitsbericht der KfQK für das Jahr 2013. Zwar sei die Zahl der Praxen mit einer Teilnahmebescheinigung oder einer Ausnahmegenehmigung leicht rückläufig, die Zahl der Berufsangehörigen, die im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig seien, sei aber leicht angestiegen. Festzustellen sei, dass wie in den Vorjahren regelmäßig in den gleichen Bereichen des Qualitätssicherungssystems der untersuchten Praxen Mängel festgestellt wurden, wobei der Schwerpunkt der Mängel im Bereich der Abwicklung von Aufträgen anzutreffen sei. Abschließend betonte Riese – unter Bezugnahme auf aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung – die Verhältnismäßigkeit des Qualitätskontrollverfahrens und der Vorschriften der Satzung der Qualitätskontrolle. Auch die Abschlussprüferaufsichtskommission habe wiederholt die verhältnismäßige Anwendung der rechtlichen Vorschriften durch die KfQK bestätigt.

Ein mit Spannung erwarteter Tagesordnungspunkt war der Beschluss über die Änderungen der Berufssatzung. Nach intensiver Diskussion beschloss der Beirat zunächst eine Neugliederung der Berufssatzung, die durch die zahlreichen Änderungen der letzten Novellen notwendig geworden war. Anschließend beschloss er die Implementierung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung in die Berufssatzung. Einem Antrag von einzelnen Beiräten folgend, stimmte der Beirat dann über die Regelung zum Mindestzeitaufwand für gesetzliche Abschlussprüfungen ab, die nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhielt. Weitere inhaltliche Änderungen, zu denen der Berufsstand angehört worden war, scheiterten ebenfalls an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Dies betraf u. a. Regelungen

– zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung,

– zum Qualitätssicherungssystem sowie

– zur Anpassung des deutschen Berufsrechts an

den Code of Ethics 2009.

Zur Erledigung seiner statuarischen Aufgaben stimmte der Beirat der Bestellung von vorsitzenden Mitgliedern der Prüfungskommissionen der Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen- Anhalt sowie der Nachberufung weiterer Mitglieder der Prüfungskommissionen zu. Weiterhin beschloss der Beirat eine Umstellung der quartalsweisen Abrechnung des allgemeinen Kammerbeitrags auf eine monatliche Abrechnung sowie die Einführung eines neuen Gebührentatbestands wegen der Einführung der Vollmachtsdatenbank. Die nächste Sitzung des Beirats (konstituierende Sitzung des im Sommer neu gewählten Beirates) wird am 11.9.2014 in Berlin stattfinden.

(www.wpk.de)

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