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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 80. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 20.1.2020 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit dem Diskussionspapier Interconnected Standard Setting for Corporate Reporting. Accountancy Europe strebt damit eine öffentliche Debatte zur künftigen organisatorischen und institutionellen Ausgestaltung der Standardisierung und Harmonisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung an. Der IFRS-FA entschied, zum Diskussionspapier Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll die von Accountancy Europe vertretene Position für einen internationalen und mit der finanziellen Berichterstattung verbundenen Lösungsansatz unterstützen.

Erstmalig befasste sich der Fachausschuss mit den Vorschlägen des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 General Presentation and Disclosures. Dabei wurden in der Sitzung vorwiegend die Vorschläge zur Einführung von Kategorien und einer vorgegebenen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, die vorgeschlagenen Leitlinien zur Wahl des Gesamt- oder Umsatzkostenverfahrens sowie die Angabe von unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen sowie ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen diskutiert. Der Fachausschuss beschloss zum IASB-Standardentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu wird der Fachausschuss die Diskussion in der kommenden Sitzung im Februar 2020 fortsetzen.

Ferner wurde der Fachausschuss über einen weiteren Entwurf eines Moduls zur IDW-Verlautbarung RS HFA 50 informiert. Der IFRS-FA hält die Auslegungen des Modulentwurf M 1 zu IFRS 1 „Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method“ für sachgerecht und sieht daher von einer Stellungnahme ab.

(PM DRSC vom 27.1.2020)

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