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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.08.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 8. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses am 21.8.2020

Der Gemeinsame Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erörterte den vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme zur Konsultation der ESAs zum Entwurf des Regulatory Technical Standards (RTS) „ESG Disclosures“ und beschloss lediglich eine Änderung zur Frage 10 bezüglich der Anzahl der Jahre, über die kumulativ ESG-Informationen für eine Angabe vorgesehen werden sollten. Die anpasste Formulierung wird im Umlaufverfahren abgestimmt.

Darüber hinaus befasste sich der Gemeinsame Fachausschuss mit der vorläufigen Folgeabschätzung der Delegierten VO über taxonomiebezogene Unternehmensangaben, beschloss aber, auf eine eigene Stellungnahme zu verzichten und die bereits in vorherigen Konsultationen vertretene Position des DRSC mit dem BMJV auszutauschen und dort zu hinterlegen.

Abschließend erhielt der Gemeinsame Fachausschuss einen Überblick über den Stand der BMJV-Studie zur CSR-Berichterstattung und diskutierte das Thema „Verortung der nichtfinanziellen Berichterstattung“ mit dem Ziel, einen Anker zur Ableitung der weiteren Handlungsempfehlungen zu schaffen. Der Gemeinsame Fachausschuss bekräftigte dabei seine frühere Sichtweise, dass der Lagebericht als etabliertes Instrument der Kapitalmarktkommunikation nicht mit Inhalten belegt werden solle, die für die primäre Adressatengruppe dieses Berichtsinstruments nicht relevant sind. Folglich sprachen sich die Mitglieder gegen eine verpflichtende Verortung der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht aus.

(PM DRSC vom 25.8.2020)

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