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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.06.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 75. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 13./14.6.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit dem IASB ED/2019/2 „Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020“. Die Änderung an IAS 41 „Agriculture“ wurde vom FA ohne Anmerkungen befürwortet. Den übrigen Änderungsvorschlägen stimmte der IFRS-FA im Grundsatz zu, äußerte aber Detailanmerkungen sowie einzelne Rückfragen. Der IFRS-FA wird die Diskussion in seiner Juli-Sitzung fortsetzen.

Der IFRS-FA setzte außerdem seine Diskussion zum IASB „ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform“ fort und finalisierte seine Stellungnahme. Darin begrüßt das DRSC die vom IASB vorgeschlagenen Erleichterungen und Klarstellungen in Bezug die bilanzielle Fortführung von Sicherungsbeziehungen im Vorfeld der IBOR-Reform.

Anschließend informierte sich der IFRS-FA über den aktuellen Stand des EFRAG-Forschungsprojekts zu Pensionen und das vorliegende Diskussionspapier Accounting for Pension Plans with an Asset-Return Promise. Den Schwerpunkt der Diskussion bildete die Evaluierung alternativer Ansätze zur Bilanzierung wertpapiergebundener Pensionszusagen mit Mindestgarantiezusage. Der IFRS-FA beschloss, die AG Pensionen in die weitere Diskussion einzubinden.

Darüber hinaus diskutierte der IFRS-FA ausgewählte Themen, die Gegenstand der geplanten IASB-Änderungsvorschläge zu IFRS 17. Hierzu wurden Themenschwerpunkte ausgewählt, zu welchen mit umfassenden Diskussionen zu rechnen ist, da der IASB-Änderungsentwurf die Themen mutmaßlich entweder nicht ganz zufriedenstellend oder ablehnend adressieren wird. Der IFRS-FA hat zu all diesen Punkten und insbes. zu den jeweils relevanten IASB-Beschlüssen jedoch noch keine Entscheidung getroffen. Der IFRS-FA wird in seinen nächsten beiden Sitzungen die Diskussion – dann auf Basis des vorliegenden Änderungsentwurfs – fortsetzen.

Ferner erörterte der IFRS-FA den Entwurf des Mitarbeiterstabs zu Änderungen an DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ und DRS 20 „Konzernlagebericht“ durch DRÄS 9, der demnächst als Entwurf veröffentlicht werden soll. Die Änderungen an den Standards sind notwendig aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie(ARUG II). Der FA beschloss geringfügige redaktionelle Anpassungen.

Schließlich befasste sich der IFRS-FA mit der EFRAG-Konsultation zu Equity Instruments – Research on Measurement. Nach Erläuterung des Hintergrunds für diese Umfrage hat der IFRS-FA sich grundlegend über die Fragen ausgetauscht. Sodann erörterte der IFRS-FA, inwieweit diese Erkenntnisse durch unmittelbare Beantwortung des Fragebogens übermittelt werden können. Es wurde beschlossen, den konkreten Fragebogen – jedoch ohne die Beispiele – zu beantworten. Zusätzlich sollen ausführliche Erläuterungen in den Kommentarboxen und mittels Anhangs zum Fragebogen gemacht werden. Der IFRS-FA ermuntert alle Unternehmen – insbes. die DRSC-Mitglieder –, sich an der Umfrage durch individuelle Beantwortung des Fragebogens zu beteiligen.

(PM DRSC vom 19.6.2019)

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte können unter www.drsc.de abgerufen werden.

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