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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 73. Sitzung des IFRS-FA am 28.2. und 1.3.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung diskutierte der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mögliche bilanzielle Auswirkungen, die sich aus einer Verlagerung des bestehenden LCH-Derivate-Clearing ergeben würden. Er erörterte, ob ein Wechsel der zentralen Gegenpartei zu einer Ausbuchung und einer verpflichtenden Erfassung der kumulierten Gewinne und Verluste führt. Der IFRS-FA stimmte der Ansicht der DRSC-Geschäftsstelle zu und bestätigte deren Ansicht, dass die bestehende IFRS-Literatur nicht zulässt, Salden von ausgebuchten Derivaten auf neu erworbene Derivate zu übertragen, wenn bestehende Portfolios auf eine neue zentrale Gegenpartei übertragen werden.

Im Anschluss setzte der IFRS-FA die Diskussion zu seiner Stellungnahme zum IASB-Entwurf Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37) fort. Er bestätigte seine Ansicht, bei der Ermittlung der Kosten der Vertragserfüllung sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen und nicht nur die inkrementellen Kosten einzubeziehen.

Des Weiteren diskutierte der IFRS-FA die Themen und Entscheidungen, die das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) in seiner Sitzung im Januar 2019 behandelt hat. Der IFRS-FA hat angesichts seiner früheren inhaltlichen, aber nicht aufgegriffenen Anmerkungen erneut das prozessuale Vorgehen des IFRS IC zur Klärung von Fragen kritisiert.

Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF) wurde der IFRS-Fachausschuss über Fragestellungen informiert, für die aus Sicht des DRSC-Mitarbeiterstabs noch Klärungsbedarf bestehe. Der IFRS-FA empfahl, insbes. zu den offenen Umsetzungsfragen erneut das Gespräch mit den zuständigen regulatorischen Institutionen zu suchen.

Der FA befasste sich außerdem mit dem aktuellen Entwurf der Non-binding Guidelines der Europäischen Kommission zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Kommission hatte eine Woche zuvor den Entwurf einen neuen Anhangs zu diesen Leitlinien veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Da dieser Entwurf sichtlich auf den Empfehlungen der TEG on Sustainable Finance fußt, zu denen der IFRS-FA unlängst Stellung genommen hat, werde sich das DRSC inhaltlich an jener Kommentierung orientieren.

Darüber hinaus wurde der IFRS-FA über die jüngsten Entwicklungen bzw. Entscheidungen des IASB bezüglich IFRS 17 sowie über die aktuellen bzw. weiteren geplanten Aktivitäten der DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ informiert. Ferner erhielt der IFRS-FA einen Überblick über den aktuellen Stand des IASB-Forschungsprojekts zu Business Combinations under Common Control (BCUCC). Dabei betrachtete der FA insbes. die verschiedenen Informationsbedürfnisse der von einer BCUCC-Transaktion betroffenen Parteien, zur Diskussion stehende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie damit möglicherweise einhergehende Differenzierungsprobleme in Abhängigkeit von den konkreten Spezifika einer jeweiligen BCUCC-Transaktion.

Anschließend stellte der IFRS-FA seine Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier Non-exchange Transfers ('NETs'): A role for societal benefit? mit einer inhaltlichen Ergänzung zum Anwendungsbereich fertig.

Schließlich besprach der IFRS-FA den EFRAG-Entwurf der Indossierungsempfehlung zum IASB-Änderungsstandard Definition of a Business (Amendments to IFRS 3). Der IFRS-FA stimmte der Sichtweise von EFRAG zu, dass einer Indossierung keine gewichtigen Gründe entgegenstehen, zumal der IASB praktisch alle Anregungen des DRSC im finalen Text aufgegriffen habe.

(PM DRSC vom 8.3.2019)

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