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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
16.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 72. Sitzung des IFRS-FA am 7. und 8.1.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstmalig mit dem IASB-Entwurf ED/2018/2 "Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37)." Der International Accounting Standards Board (IASB) schlägt vor, sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen und nicht nur die inkrementellen Kosten einzubeziehen. Der IFRS-FA begrüßt die Klarstellung der in IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" enthaltenen Vorgaben und stimmt der Entscheidung des IASB, auf die direkt zurechenbaren Kosten abzustellen, im Ergebnis zu.

Im Anschluss informierte sich der IFRS-FA über mögliche bilanzielle Auswirkungen der IBOR-Reform. Der DRSC-Mitarbeiterstab stellte zunächst Hintergrund und Marktauswirkungen der Reform dar und ging dann näher auf das aktuelle IASB-Projekt IBOR Reform and the Effects on Financial Reporting ein. Dieses priorisiert aktuell bilanzielle Auswirkungen, die sich auf die Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform auswirken.

Darüber hinaus wurden dem IFRS-FA die Eckpunkte des EFRAG-Diskussionspapieres "Non-exchange Transfers ('NETs'): A role for societal benefit? " vorgestellt und die EFRAG-Vorschläge diskutiert. Der IFRS-FA beabsichtigt in der nächsten Sitzung die Fertigstellung einer Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier.

Des Weiteren diskutierte der IFRS-FA die Themen und Entscheidungen, die das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) in seiner Sitzung im November 2018 behandelt hat. Der IFRS-FA hält den Wortlaut der Entscheidungen zu IFRS 9 (physische Lieferung bei Terminkäufen/-verkäufen) und zu IFRS 16/IAS 38 (Software-Cloud-Services) für diskussionswürdig. Zu diesen Themen wird eine weitere Telefonkonferenz vereinbart, um die Diskussion zu vertiefen, ehe eine Stellungnahme an das IFRS IC erfolgt.

Ebenfalls besprach der IFRS-FA den EFRAG-Entwurf der Indossierungsempfehlung zum IASB-Änderungsstandard "Definition of Material (Amendments to IAS 1 and IAS 8)". Der IFRS-FA schließt sich der Sichtweise von EFRAG an, dass einer Indossierung keine gewichtigen Gründe entgegenstehen.

Abschließend wurde der IFRS-FA über den aktuellen Stand der Diskussion und die weiteren Schritte bezüglich des EFRAG-Forschungsprojekts "Equity Instruments – Measurement Alternatives" unterrichtet. Der IFRS-FA hat erste Anmerkungen inhaltlicher Art gemacht und plant, die Diskussion unmittelbar nach Publikation des Diskussionspapiers von EFRAG fortzusetzen. Zugleich soll die AG Finanzinstrumente in die Diskussion einbezogen werden.

(PM DRSC vom 16.1.2019)

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