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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.09.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 69. Sitzungg des IFRS-FA am 5.9.2018 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung diskutierte der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) intensiv die Anmerkungen in den Stellungnahmen zu dem am 16.7.2018 veröffentlichten Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1. Der IFRS-FA bestätigte seine Ansicht, dass die Anwendung von IAS 37 auf die Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen die korrekte Auslegung der einschlägigen IFRS-Vorschriften für den deutschen Steuerrechtsrahmen ist. Der IFRS-FA verabschiedete einstimmig die DRSC Interpretation 4 (IFRS) „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“.

Im Anschluss daran setzte der IFRS-FA seine Befassung mit dem IASB-Diskussionspapier DP/2018/1 „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ fort. Er wurde über die Inhalte der Kapitel 4 und 5 informiert und entwickelte ein vorläufiges Meinungsbild zu den Inhalten dieser Kapitel. Die Behandlung des IASB-Diskussionspapiers wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Darüber hinaus erörterte der FA den Entwurf des kanadischen Standardsetzer AcSB für ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung von Leistungskennzahlen. Es wurde beschlossen, dem AcSB Feedback bzgl. der gestellten Fragen im Kontext des Rahmenkonzeptentwurfs zu kommunizieren.

(PM DRSC vom 12.9.2018)

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