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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.07.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 68. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 23. /24.7.2018 in Berlin


Zu Beginn der Sitzung erhielt der IFRS-Fachausschuss (FA) einen Überblick über den aktuellen Stand der IASB-Angabeninitiative. Hierzu wurde der IFRS-FA über die vorläufigen Entscheidungen im Principles-Of-Disclosure-Projekt sowie dem IASB-Projekt zur Überarbeitung der Begriffsdefinition von Material informiert. Zusätzlich wurde das neue IASB-Projekt zur gezielten Überprüfung von Angabeanforderungen für zwei bestehende Standards erörtert.

Im Anschluss diskutierte der IFRS-FA die Themen und Entscheidungen der Sitzung des IFRS Interpretations Committee vom Juni 2018. Der IFRS-FA stimmte den vorläufigen und endgültigen Entscheidungen zu – mit Ausnahme jener betreffend die Währungsumrechnung in Venezuela. Diese beinhalte kaum Klarstellung, allerdings erscheint dieses Thema aus deutscher Sicht als nicht dringend klärungsbedürftig.

Erneut wurde der IFRS-FA über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 "Versicherungsverträge" unterrichtet. Insb. der Zeitplan bei EFRAG zur Erarbeitung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung sowie die zunehmende Konkretisierung der dringlichsten Implementierungsfragen waren Gegenstand der Diskussion. Der IFRS-FA will sich im Oktober mit dem dann mutmaßlich vorliegenden Entwurf der Indossierungsempfehlung sowie den Erkenntnissen aus der nächsten TRG-Sitzung befassen.

Ferner diskutierte der FA den EFRAG-Entwurf der Indossierungsempfehlung für die Anpassung von Querverweisen zum Rahmenkonzept in IFRS Standards. Im Ergebnis der Diskussion entschied sich der Fachausschuss dafür, keine Einwände gegen den EFRAG-Entwurf der Empfehlung zu äußern.

Darüber hinaus informierte sich der IFRS-Fachausschuss über die ersten drei Kapitel des IASB-Diskussionspapiers DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity und diskutierte die vom IASB gestellten Fragen. Die Behandlung des IASB-Diskussionspapiers wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Abschließend erörterte der IFRS-FA Anwendungsfragen des lAS 33 "Ergebnisse je Aktie" hinsichtlich der Berücksichtigung von Vorzugsaktien gem. § 138 AktG ff., zu denen die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen ihrer Enforcement-Verfahren eine unterschiedliche Handhabung in der Bilanzierungspraxis (Diversity in Practice) festgestellt hat. Im Ergebnis der Diskussion beabsichtigt der IFRS-FA einen Klarstellungsbedarf für IAS 33 an den IASB zu adressieren.

(PM DRSC vom 30.7.2018)

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