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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 67. Sitzung des IFRS-FA (tlw. mit Einbindung des HGB-FA) am 4./5.6.2018 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung des IFRS-Fachaussschusses (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stand der Entwurf der DRSC-Stellungnahme zum ED/2018/1 „Änderung von Rechnungslegungsmethoden“ auf der Tagesordnung. Der IFRS-FA hielt im Kern an seiner Kritik fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur für Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee Geltung erlangen soll. Hinsichtlich der Tonalität beschloss er punktuelle Anpassungen. Die Fertigstellung und Verabschiedung der DRSC-Stellungnahme soll nach Überarbeitung des Entwurfs im Umlaufverfahren erfolgen.

Der FA setzte danach seine Diskussion zum Fitness check on the EU framework for public reporting by companiesfort. An der Diskussion nahmen auch Mitglieder des HGB-FA teil. Der IFRS-FA bestätigte seine ablehnende Haltung zum Vorstoß der EU-Kommission, verabschiedete IFRS-Standards im Zuge der Indossierung zu ändern. In Bezug auf die CSR-RL sprachen sich Vertreter beider FA wiederholt dafür aus, der Berichtspraxis vor einem erneuten regulierenden Eingriff durch die EU ausreichend Zeit zu geben, sich zu entwickeln. Gleiches gelte für die integrierte Berichterstattung. Hierbei solle nicht verkannt werden, dass das integrierte unternehmerische Denken die wichtigste Voraussetzung für die mit der integrierten Berichterstattung verknüpften positiven Effekte sei.

Ferner wurde der IFRS-FA über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 „Versicherungsverträge“ unterrichtet. Zunächst erhielt der IFRS-FA einen Überblick über die Themen und Erkenntnisse der jüngsten TRG-Sitzung sowie der DRSC-AG-Sitzung. In diesem Zusammenhang wurden offene Fragen zur CSM-Realisierung und der Bestimmung von Deckungseinheiten als Schwerpunkt hervorgehoben. Der IFRS-FA arbeitet gemeinsam mit der DRSC-AG daran, die Themen mit dem größten Klarstellungs- und ggf. potenziellem Anpassungsbedarf im Sinne von Schwerpunkten zu identifizieren. Schließlich wurde der Zeitplan bei EFRAG zur Vorbereitung der Indossierungsempfehlung dargelegt und erörtert.

Im Anschluss diskutierte der IFRS-FA die Themen und Entscheidungen der Sitzung des IFRS Interpretations Committeevom Mai 2018. Die Antwort zur IAS 37-Frage sieht der FA kritisch und will sich mittels Stellungnahme äußern. Die Diskussion des IAS 21-Themas wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Der FA erörterte des Weiteren den ersten Entwurf einer DRSC-Verlautbarung zurBilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen nach IFRS. Der FA bestätigte seine Sichtweise hinsichtlich der Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO. Hinsichtlich der Art der Verlautbarung beschloss der IFRS-FA, eine Interpretation i. S. d. § 342 Abs. 1 Nr. 4 HGB mit dem Titel „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ herauszugeben. Die öffentliche Konsultation zum Entwurf soll voraussichtlich im Juli beginnen.

Abschließend erörterte der IFRS-FA die IDW-Entwürfe zweier Module zu IFRS 3, die die Modulverlautbarung RS HFA 50 ergänzen sollen. Die darin erarbeiteten Würdigungen zur sachgerechten bilanziellen Abbildung wurden vom IFRS-FA als zutreffend erachtet, weshalb auf eine schriftliche Kommentierung verzichtet wird.

(PM DRSC vom 12.6.2018)

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