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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.03.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 57. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 9./10.3.2017 in Berlin

 

 

Zu Beginn der 57. Sitzung wurde der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) über die aktuellen Aktivitäten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und des IASB zu strukturierter Finanzberichterstattung informiert. Fachliche Entscheidungen wurden nicht getroffen.

Im Anschluss daran wurde dem Fachausschuss in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren von IFRS 17 das Geschäftsmodell eines Versicherers in Grundzügen erläutert. Hans-Jürgen Säglitz (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV) gab einen Überblick zu folgenden Punkten: Versicherungsmärkte, Versicherungsprodukte, Rechtsrahmen der Bilanzierung, das Geschäftsmodell, allgemeine Anforderungen an die Bilanzierung sowie die allgemeine Struktur einer Versicherungsbilanz.

Der IFRS-Fachausschuss erörterte weiterhin die Verbesserungsvorschläge im FRC-Diskussionspapier "Improving the Statement of Cash Flows" und verständigte sich darauf, seine Sichtweisen überblicksartig an den FRC zu kommunizieren.

Im Nachgang zu den Erörterungen des IFRS-Fachausschusses zum beabsichtigten DRSC-Anwendungshinweis zu IFRS 2 wurden im Dialog mit IASB-Mitgliedern die Inhalte des Anwendungshinweises diskutiert. Der Fachausschuss wurde über die Ergebnisse informiert und beauftragte den DRSC-Mitarbeiterstab, den Anwendungshinweis zu entwerfen.

Abschließend erörterte der IFRS-Fachausschuss gemeinsam mit dem HGB-Fachausschuss die ersten vorläufigen Diskussionsergebnisse der AG Konzernlagebericht zur Konkretisierung des CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetzes. Es wurden noch keine Beschlüsse gefasst.

(PM DRSC vom 16.3.2017)

 

 

 

 

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