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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 46. Sitzung des HGB-FA, die 2. Sitzung des Gemeinsamen FA sowie die 79. Sitzung des IFRS-FA am 19./20.12.2019 in Berlin

46. Sitzung des HGB-Fachausschusses (HGB-FA)

Der HGB-FA des Deutschen Rechnungsleungs Standards Committee (DRSC) schloss die Erarbeitung von E-DRÄS 11 zur Änderung von DRS 18 „Latente Steuern“ ab. E-DRÄS 11 sowie eine Übersicht über die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen wurden am 23.12.2019 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.2.2020 beim DRSC eingereicht werden.

Der HGB-FA informierte sich über den aktuellen Stand der IBOR-Reform. Er erörterte aktuelle Verlautbarungen und Diskussionen zu den bilanziellen Folgen der Reform. Den Schwerpunkt der Erörterungen bildete der EZB-Bericht “Report on the Financial Accounting Implications on the Transition from EONIA to the €STR and the Introduction of €STR-based fallbacks for EURIBOR”.

2. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses

Der gemeinsame FA wurde ausführlich über aktuelle Entwicklungen bei nationalen und europäischen Regelungsvorhaben informiert. Die in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung zu erwartende Ausweitung von Berichtspflichten („CSR 2.0“) halten einige Mitglieder des FA für kritisch. Problematisch erscheint erstens, dass Berichtspflichten im HGB, aber künftig ggf. auch durch unmittelbar geltendes EU-Recht – somit außerhalb des HGB – normiert werden. Zweitens sei bedenklich, dass zunehmend Strömungen zu verzeichnen seien, die eine Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer und nicht auf globaler Ebene favorisieren. Insgesamt wird klar für eine Normierung auf internationaler Ebene plädiert – und zwar gleichermaßen für finanzielle und nichtfinanzielle Aspekte.

Angesichts des geänderten Verständnisses des Begriffs „Gewährung“ in § 162 AktG beschloss der gemeinsame FA des DRSC, DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ einer konzeptionellen Überarbeitung zu unterziehen. Diese der Änderung des Standards durch DRÄS 9 nachgelagerte Überarbeitung war durch die FA bereits im Zuge der Entwicklung des DRÄS 9 Betracht gezogen worden.

79. Sitzung des IFRS-Fachausschusses (IFRS-FA)

Der IFRS-FA wurde über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im November 2019 informiert. Der IFRS-FA stimmte beiden vorläufigen Agenda-Entscheidungen inhaltlich zu. Die Entscheidung zu IAS 38 dürfte über den diskutierten Anwendungsfall hinaus eine breite Ausstrahlungswirkung entwickeln; zusätzlich wurde angemerkt, dass wegen der zunehmen Anzahl und Vielfalt immaterieller Vermögenswerte eine Überarbeitung von IAS 38 geboten scheint. Im Kontext der endgültigen Entscheidung (IFRS 16/IAS 16) wurden einige Aspekte des Due Process sowie die Befassung des DPOC mit dem Thema diskutiert.

Schließlich wurde der IFRS-FA über Entwürfe neuer Module zur IDW-Verlautbarung RS HFA 50 informiert. Der IFRS-FA hält die beiden Sachverhalte betreffend IFRS 9 weder für eine nationale Besonderheit noch für klarstellungsbedürftig. Die Ausführungen in den Modulen 1–3 zu IFRS 16 Leasing erachtet der IFRS-FA grundsätzlich als zutreffend, hält aber einzelne Klarstellungen oder Streichungen für sinnvoll.

(PM DRSC vom 30.12.2019)

→ Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der Sitzungen des HGB-und des IFRS-FA sind unter www.drsc.de abrufbar. Die zweite Sitzung des Gemeinsamen FA fand nicht öffentlich statt, deshalb liegen keine Mitschnitte vor.

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