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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 45. Sitzung des IFRS-FA am 7./8.1.2016 in Berlin

 

Zu Beginn der 45. Sitzung befasste sich der IFRS-FA des Deutshen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit dem IASB-Entwurf ED/2015/11 "Anwendung von IFRS 9 mit IFRS 4", in dem die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem IFRS 4-Nachfolgestandard adressiert werden. Der IFRS-FA befürwortet die IASB-Vorschläge im Grundsatz, diskutiert aber einige Details, die als unklar oder nicht sachgerecht erachtet werden. Der IFRS-FA hat die DRSC-Arbeitsgruppe "Versicherungen" mit der Befassung mit dem IASB-Entwurf beauftragt; eine DRSC-Stellungnahme wird im Anschluss daran per Umlaufverfahren oder per Telefonkonferenz finalisiert.

Darüber hinaus behandelte der IFRS-FA das von der IFRS-Stiftung veröffentlichte Papier zum IFRS Taxonomy Due Process sowie das ESMA Consultation Paper on the Regulatory Technical Standards on the European Single Electronic Format (ESEF). Es wurde entschieden, zu beiden Konsultationspapieren eine Stellungnahme des DRSC im Rahmen der jeweiligen Kommentierungsfristen im Umlaufverfahren zu verabschieden.

Im Anschluss erörterte der IFRS-Fachausschuss seine angestrebte Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/8 "IFRS Practice Statement: Application of Materiality to Financial Statements". Die Stellungnahme zum IASB-Entwurf soll in der nächsten Sitzung verabschiedet werden.

In Vorbereitung der Erörterung und Verabschiedung des E-DRÄS 7 durch den HGB-Fachausschuss zur Änderung des DRS 16 Zwischenberichterstattung diskutierte der IFRS-Fachausschuss die vorzunehmenden Anpassungen an DRS 16. Neben der Streichung der die Quartalsberichterstattung betreffenden Textziffern spricht der der IFRS-FA für eine Umbenennung des Standards in Halbjahresfinanzberichterstattung aus.

Im Anschluss diskutierte der IFRS-FA seine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2015/2 "Foreign Currency Transactions and Advance Consideration". Der Fachausschuss stimmte grundsätzlich dem Inhalt des Entwurfs zu, wies jedoch darauf hin, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise eine - jedoch nicht die einzig mögliche - Interpretation der Regelungen des IAS 21 ist.

Abschließend erörterte der IFRS-FA erneut die in der IFRS IC-Sitzung vom November 2015 getroffenen vorläufigen Entscheidungen und hat zugleich seine Stellungnahme hierzu finalisiert.

(PM DRSC vom 14.1.2016)

 

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