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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.10.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 45. Sitzung des HGB-FA vom 17.10.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung verabschiedete der HGB-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)  den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (DRÄS 10). Mit diesem Änderungsstandard wird DRS 25 "Währungsumrechnung im Konzernabschluss" in einigen Punkten klargestellt. Außerdem werden weitere Standards redaktionell geändert; diese Änderungen beschränken sich auf Anpassungen geänderter Paragrafen im Wertpapierhandelsgesetz.

Gleichfalls verabschiedete der HGB-FA den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 9 (DRÄS 9) Änderungen des DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht. Da das Gesetzgebungsverfahren zum ARUG II noch nicht abgeschlossen ist, erfolgte die Verabschiedung unter dem Vorbehalt eventueller inhaltlicher oder zeitlicher Änderungen.

Anschließend schloss der HGB-FA die Erarbeitung des E-DRS 36 "Segmentberichterstattung" ab. Der Standardentwurf soll zeitnah veröffentlicht werden. Es wird eine Kommentierungsfrist bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen.

Abschließend setzte der HGB-FA die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 18 "Latente Steuern" fort. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf der ganzheitlichen Durchsicht der bislang erarbeiteten Formulierungsvorschläge. Darüber hinaus erörterte der HGB-FA zwei weitere Eingaben zur Bilanzierung von latenten Steuern im Konzernabschluss, die an das DRSC herangetragen wurden. Der Entwurf eines Änderungsstandards soll in der Dezember-Sitzung finalisiert und anschließend zur Kommentierung gestellt werden.

(PM DRSC vom 25.10.2019)

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