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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.09.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 44. Sitzung des HGB-Fachausschusses vom 11.9.2019 in Berlin

Zu Beginn der Sitzung diskutierte der HGB-Fachaussschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)  die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10). Mit diesem Änderungsstandard wird DRS 25 "Währungsumrechnung im Konzernabschluss" in einigen Punkten klargestellt. Außerdem werden weitere Standards redaktionell geändert; diese Änderungen beschränken sich auf Anpassungen geänderter Paragrafen im Wertpapierhandelsgesetz. Der Fachausschuss beschließt, den Änderungsstandard auf seiner nächsten Sitzung am 17.10.2019 zu verabschieden.

Ebenso diskutierte der Fachausschuss die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 9 (E-DRÄS 9) Änderungen des DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht. Er berücksichtigte dabei auch die Ansichten des IFRS-FA, der sich eine Woche zuvor mit E-DRÄS 9 befasst hatte. Eine Verabschiedung dieses Änderungsstandards bereits im Oktober kann nur mit aufschiebender Wirkung und unter dem Vorbehalt erfolgen, dass das ARUG II in den für den DRÄS maßgeblichen Bereichen unverändert die parlamentarischen Hürden nimmt.

Abschließend setzte der HGB-FA die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 "Segmentberichterstattung" fort. Der Schwerpunkt der Diskussion lag dabei auf der ganzheitlichen Durchsicht der bislang erarbeiteten Formulierungsvorschläge. Zusätzlich wurden die weiteren Bestandteile des Standardentwurfs, d. h. die Begründung zum Standard, die Zusammenfassung sowie die Aufforderung zur Stellungnahme vom HGB-FA erörtert. Der Standardentwurf wird den Titel E-DRS 36 "Segmentberichterstattung" tragen.

(PM DRSC vom 20.9.2019)

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