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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.12.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 40. Sitzung des HGB-Fachausschusses und die 1. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses vom 29.11.2018 in Berlin

40. Sitzung des HGB-Fachausschusses (HGB-FA)

Der HGB-FA setzte seine Diskussion zur Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern fortund begann mit der inhaltlichen Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung.

In Vorbereitung der Überarbeitung von DRS 18 erörterte der HGB-FA weitere Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf. Besonders intensiv diskutierte der Fachausschuss die unterschiedliche Behandlung von aktiven latenten Steuern im Konzernabschluss gem. § 274 Abs. 1 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB sowie § 306 HGB in Abhängigkeit von deren Entstehung und hielt fest, dass dies systematisch nicht gerechtfertigt sei. Der Fachausschuss beschloss, diese Fragestellung in den öffentlichen Konsultationsprozess zum künftigen Entwurf des überarbeiteten DRS 18 aufzunehmen. Ferner erörterte der HGB-FA die Vorschriften zur Behandlung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gemäß § 274 Abs. 1 HGB sowie deren Auslegung in DRS 18 und bestätigte die in DRS 18.21 kodifizierte Vorgehensweise, wonach aufrechnungsfähige und unbeschränkt vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge auch über fünf Jahre hinaus zu berücksichtigen seien, sofern sich insgesamt ein Passivüberhang an temporären Differenzen ergebe.

In dieser Sitzung wurde durch den HGB-FA mit der inhaltlichen Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung begonnen. Der Fachausschuss erörterte dabei möglichen Änderungsbedarf an den Abschnitten „Ziel“ sowie „Gegenstand und Geltungsbereich“. Im Fokus der Erörterungen stand eine stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmente folgen soll. Damit soll auch die Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit des Konzernabschlusses und die Minderung von Informationsdefiziten erreicht werden.

 

1. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses

Der Gemeinsame Fachausschuss wurde über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RefE ARUG II) sowie über die vorgeschlagenen Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) informiert. Es wurden die Inhalte einer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen.

Der Gemeinsame Fachausschuss erörterte ferner, ob der Entwurf des kanadischen Standardsetzers (AcSB) für ein Rahmenkonzept zur Kommunikation von nicht standardisierten Leistungskennzahlen auch für Deutschland eine zweckdienliche Orientierungshilfe darstellen könne. Im Ergebnis der Diskussion sah der Gemeinsame Fachausschuss keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, ein ähnliches Rahmenkonzept zu entwickeln. 

(PM DRSC vom 12.12.2018)

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