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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.06.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 37. Sitzung des HGB-FA am 15.6.2018 in Berlin

Auf der Tagesordnung der Sitzung des HGB-Fachausschusses(FA) stand die Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen zu den beiden Standardentwürfen E-DRS 34 „Assoziierte Unternehmen“ und E-DRS 35 „Anteilmäßige Konsolidierung“. Die in den Stellungnahmen und Fachbeiträgen geäußerten Anmerkungen wurden erörtert. Auf dieser Basis beschloss der HGB-FA einige wenige und größtenteils redaktionelle Änderungen an den Standardentwürfen. Inhaltliche Änderungen an E-DRS 34 betreffen zum einen Kapitalmaßnahmen beim assoziierten Unternehmen, für deren Berücksichtigung nun die Kenntniserlangung und nicht die „Auslösung“ maßgeblich sein soll, und zum anderen die negative Assoziierungsvermutung (bei Anteilsbesitz < 20%), welche nun nur als Indikator verstanden wird und unter Hinzuziehung sämtlicher verfügbaren Informationen zu überprüfen ist. Der Erstanwendungszeitpunkt wurde auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, festgelegt. Die beiden endgültigen Standards sollen als DRS 26 und DRS 27 am 17.7.2018 in Öffentlicher Sitzung verabschiedet werden.

Darüber hinaus befasste sich der HGB-FA mit den Antworten des DRSC auf die EU-Konsultation Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies). Der HGB-FA verständigte sich bei zwei noch offenen Beurteilungen in Abschnitt 4. Damit sind die Beratungen der FA vorläufig abgeschlossen. Als nächster Schritt steht die Bekanntmachung des Fragebogens auf der Internetseite des DRSC sowie die endgültige Verabschiedung durch den Verwaltungsrat auf dessen Sitzung am 2.7.2018 an.

(PM DRSC vom 20.6.2018)

→ Der Mitschnitt der Tagesordnungspunkte der 37. Sitzung des HGB-Fachausschusses vom 15.6.2018 kann unter www.drsc.de abgerufen werden.

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