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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.12.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 161. Sitzung am 24./25.11.2011 in Berlin

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) diskutierte auf seiner 161. Sitzung am 24./25.11.2011 in Berlin den Vorschlag der EU-Kommission vom 25.10.2011 zur Änderung der 4. (78/660/EWG) und der 7. (83/349/EWG) Bilanzrichtlinie sowie den Vorschlag vom 25.10.2011 zur Änderung der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG. Er befasste sich insbes. mit der Definition von „Unternehmen im öffentlichen Interesse", der Frage, ob die Beseitigung einiger, aber nicht aller Wahlrechte für eine Modernisierung dieser Richtlinien hinreichend ist, und stellte fest, dass das Country-by-Country Reporting noch nicht operationalisierbar ist. Außerdem erkannte der DSR zahlreiche sprachliche Schwierigkeiten, die sowohl die uneinheitliche Begriffsverwendung

(im englischenText) als auch unklare Übersetzungen betreffen.

Zum Transparenzrichtlinien-Vorschlag wurde neben der identischen Kritik am Country-by-Country

Reporting bezweifelt, ob der Wegfall der Pflicht zu Zwischenmitteilungen tatsächlich Erleichterungen bringt, da viele Unternehmen freiwillig mehr berichten und Börsenordnungen sowieso dazu verpflichten.

Zu beiden Vorschlägen wird der DSR Anfang Dezember gegenüber BMJ und BMF schriftlich Stellung nehmen.

Des Weiteren finalisierte der Standardisierungsrat seine Stellungnahmen zum IASB-Projekt „Investment Entities (ED/2011/4)" und zum IASB-Konsultationspapier

„Request for Views: Agenda Consultation".

Dabei wurde in der Stellungnahme zu Investment Entities besonders verdeutlicht, dass eine

Definition des Investments selbst sachgerechter ist als eine Definition der investierenden Unternehmen.

Zudem wurde vorgeschlagen, die Fair-Value-Bewertung auch auf der (höheren) Ebene

des Mutterunternehmens zuzulassen. In der Stellungnahme zur Agendakonsultation

wird die vorrangige Bedeutung des Frameworks unterstrichen und gefordert, dass der Abschnitt

des Frameworks zu Angabepflichten die höchste Priorität haben soll. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die vier aktuellen Großprojekte (Financial Instruments, Revenue Recognition, Leases und Insurance Contracts) umgehend abgeschlossen werden müssen.

Beide Stellungnahmen sollten noch Ende November an den IASB übermittelt werden (s. dazu

die nächste Meldung).

Der DSR beendete seine Diskussionen zur Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Lageberichterstattung und beschloss die Veröffentlichung von E-DRS 27 „Konzernlagebericht"; diese wird Anfang Dezember erfolgen.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 30.4.2012.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 161. DSR-Sitzung am 24./25.11.2011

können unter http://www.standardsetter.de/v4/webcasts/archive.php?ag_do=show_details&agenda_id=60 abgerufen werden.

(PM DRSC vom 30.11.2011)

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