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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 160. Sitzung am 27./28.10.2011 in Berlin

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erörterte bei seiner 160. Sitzung am 27./28.10.2011

in Berlin weitere vorläufige Beschlüsse aus den Re-Deliberations von IASB und FASB zum Projekt

Leases (ED/2010/9). Gegenstand der Erörterungen waren die vorläufigen Beschlüsse der beiden

Boards zum Anwendungsbereich des neuen Standards sowie zu Detailfragen der Leasinggeberbilanzierung, einschließlich des Ausweises in Bilanz und Kapitalflussrechnung.

Der Standardisierungsrat setzte ebenfalls seine Diskussion des IASB-Projekts zum Investment Entities (ED/2011/4) anhand des vorliegenden Entwurfs einer Stellungnahme fort. Der DSR definiert ein zusätzliches Kriterium für die Festlegung eines Investments: Das kontrollierende Unternehmen soll das Investment für interne Zwecke auf Basis seines Fair Value steuern.

Ferner befasste sich der Standardisierungsrat mit dem Entwurf seiner Stellungnahme zu dem von IASB im Juli 2011 veröffentlichten Konsultationspapier Request for Views: Agenda Consultation.

Insbesondere wird der vom IASB geplante Post Implementation Review angesprochen und die

Möglichkeit der Mitwirkung der nationalen Standardsetzer in diesem Prozess.

Darüber hinaus erörterte der DSR sämtliche Beschlüsse aus den Re-Deliberations des IASB zum

Projekt Hedge Accounting (ED/2010/13). Er nimmt dieseweitgehend zustimmend zur Kenntnis.

Des Weiteren lag dem DSR der IASB-Vorschlag Government Loans - Proposed amendments to

IFRS 1 (ED/2001/5) vor, in dem eine Änderung des IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung der IFRS

vorgeschlagen wird. Diese Änderung bezieht sich auf die Bilanzierung von öffentlichen Darlehen,

die zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt werden und von einem IFRS-Erstanwender zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bzw. nachfolgend bilanziell abzubilden

sind. Der DSR stimmt dem Vorschlag des IASB zu.

Der DSR setzte seine Diskussion zur Überarbeitung der Standards zur Lageberichterstattung fort.

Themenschwerpunkte der Diskussion bildeten offene Aspekte, Anmerkungen der AG „Versicherungen" zu Besonderheiten der Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen, in anderen Standards vorzunehmende Folgeänderungen, der Aufruf zur Stellungnahme sowie die Standardbegründung. Es ist geplant, die Diskussionen im Rahmen der nächsten Sitzung im November 2011 abzuschließen und anschließend einen Standardentwurf mit Aufruf zur Stellungnahme zu veröffentlichen.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 160. DSR-Sitzung sind jetzt archiviert und können unter http://www.standardsetter.de/v4/webcasts/archive.php?ag_do=show_details&agenda_id=59  abgerufen werden.

(PM DRSC vom 2.11.2011 und http://www.drsc.de/)

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