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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 154. Sitzung am 3./4.3.2011 in Berlin

 

Auf der 154. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats am 3./4.3.2011 in Berlin wurde die Diskussion und Entwicklung eines Standardentwurfs zum Lagebericht fortgesetzt. In dieser Sitzung wurden insbesondere Aspekte der Prognose-Genauigkeit erörtert.

Desweiteren diskutierte der DSR die Rolle und die Aufgaben des IFRS Monitoring Board, um darauf aufbauend eine Stellungnahme zum Konsultationspapier über die Revision der Governance-Struktur der IFRS Foundation erarbeiten zu können.

Darüber hinaus informierte sich der Standardisierungsrat über die vom IASB angekündigten Verbesserungen der IFRSs im Rahmen des Annual Improvement Project 2009-2011.

Der DSR setzte die Diskussion zum ED/2010/13 Hedge Accounting fort und erörterte seine Stellungnahme an den IASB abschließend. Als Schwerpunkte wurden der Ausweis der Wertänderung von designierten Gruppen und das Designationsverbot von Instrumenten mit Rückzahlungsoptionen besprochen.

Ferner erörterte der Standardisierungsrat erneut das gemeinsame IASB/FASB-Zusatzdokument und die zusätzlichen IASB-Vorschläge zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte. Die Abgrenzung zwischen „good book" und „bad book" sowie das Wahlrecht zur Bestimmung des Abzinsungsfaktors wurden als kritisch herausgestellt. Die Stellungnahme an den IASB wird bis Ende März 2011 vollendet.

Zudem hat der DSR beschlossen, zu Q&A-Dokumenten der SME Implementation Group keine Stellungnahme abzugeben. Die vom IASB entwickelten Vorstellungen bzgl. Post-Implementation Review wird der DSR in der nächsten Sitzung besprechen.

Im Rahmen der Sitzung begrüßte der Standardisierungsrat eine Delegation von Vertretern der japanischen Financial Service Agency (JFSA) und des japanischen Standardsetters Accounting Standards Board of Japan (ASBJ). Dabei standen im Mittelpunkt die Erfahrungen in Deutschland und Europa mit dem Übergang auf IFRS, der Geltungsbereich der IFRS, Auswirkungen auf Steuerbemessung und Ausschüttungsermittlung sowie Erläuterungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.

(PM DRSC vom 14.3.2011)

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