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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.02.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 140. Sitzung am 1./2.2.2010 in Berlin

Der deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat in seiner 140. Sitzung am 1./2.2010 in Berlin den IASB ED/2009/12 „Financial Instruments: Amortised Cost and Impairment“ im Rahmen der Vorbereitung seiner geplanten Stellungnahme zu diesem ED diskutiert. Im Vordergrund der Diskussion stand der vom IASB vorgeschlagene Methodenwechsel in Bezug auf die Wertminderungsvorschriften für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte. Der Vergleich des nach derzeitigem Recht geltenden Incurred-Loss-Ansatzes mit dem im ED vorgeschlagenen Expected- Loss-Ansatz führte zu der Feststellung, dass letzterer konzeptionell zwar als überlegen angesehen wird, bei einer Implementierung jedoch umfangreiche praktische Probleme aufwerfen dürfte.

Auch in Bezug auf den IASB ED/2009/6 „Management Commentary“ diskutierte der DSR die Vorschläge des Board vor dem Hintergrund der beim IASB einzureichenden Stellungnahme. Der ED enthält Vorschläge zu einem freiwillig anzuwendenden Rahmenkonzept und Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines durch das Management erstellten Berichts über die Unternehmenslage. Die Diskussion richtet sich schwerpunktmäßig auf den Status der künftigen Verlautbarung – der IASB beabsichtigt freiwillig anzuwendende Leitlinien zu veröffentlichen. Dem DSR zufolge sollte die finale Verlautbarung in der Form eines vollwertigen IFRS veröffentlicht werden und es den nationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden vorbehalten bleiben, einen vollwertigen IFRS-Abschluss einschließlich eines IFRS-Management Commentary (MC) zu fordern bzw. alternativ nur einen IFRS-Abschluss ohne MC.

Der DSR legte sein weiteres Vorgehen hinsichtlich der Überarbeitung und möglichen Zusammenführung der Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss, DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss und DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss insofern fest,dass im Rahmen dieser Überarbeitung auch das Thema der sog. Common Control-Transaktionen zu adressieren, eine Arbeitsgruppe einzurichten und – sofern möglich – zu besonders drängenden Fragen der Praxis ein konkretes Ergebnis bis zum vierten Quartal 2010 zu erarbeiten ist.

Bevor die Überarbeitung des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ vor allem infolge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) begonnen wird, beschloss der DSR die Durchführung weitergehender Analysen zu neuen Vergütungssystemen und aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.

Erneut befasste sich der DSR mit dem IASB-Standard IFRS for SMEs in Zusammenhang mit der hierzu gestarteten EU-Konsultation (Konsultationspapier „Consultation on the International Financial Reporting Standard for Small and Medium- sized Entities“). Der DSR diskutierte den Entwurf einer Stellungnahme zum EU-Konsultationspapier. Es wurde entschieden, die Stellungnahme im Umlaufverfahren fertigzustellen.

Weiterhin begann der Deutsche Standardisierungsrat mit der Diskussion der zum E-DRS 24 „Latente Steuern“ eingegangenen Stellungnahmen. Der DSR entschied u. a., die Anforderung des E-DRS 24 dahingehend zu ändern, dass Verlustvorträge über fünf Jahre hinaus berücksichtigt werden, wenn es einen Passivüberhang latenter Steuern gibt und die Anforderungen an die Aufrechnung des § 226 AO erfüllt sind. Die Beratungen zu den eingegangenen Stellungnahmen werden in der kommenden DSR-Sitzung fortgesetzt. Ferner diskutierte der DSR erstmalig den IASB Standardentwurf ED/2010/1 „Measurement of Liabilities in IAS 37“.

Die Mitschnitte dieser und weiterer Tagesordnungspunkte der 140. DSR-Sitzung können hier abgerufen werden.
(PM DRSC vom 9.2.2010 und www.drsc.de)

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