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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.03.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 14. Sitzung des IFRSFA am 7./8.4.2012 in Berlin

Der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verabschiedete seine Stellungnahmen zum IASB ED/ 2012/6 „Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (Proposed Amendments to IFRS 10 and IAS 28)“ und zum IASB ED/2013/1 „Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets (Proposed Amendments to IAS 36)“. Die Stellungnahmen werden auf der Website www.drsc.de veröffentlicht.
Der FA setzte seine Erörterung der Inhalte des IASB ED/2012/4 Limited Amendments to IFRS 9 (2010) fort. Schwerpunkt waren das Cashflow-Kriterium und die dritte Kategorie. Die Stellungnahme wird Ende März 2013 an den IASB adressiert. Der FA befasste sich mit notwendigen Aktualisierungen der Verlautbarungen des RIC, zu denen noch im Laufe des Monats März 2013 ein Entwurf veröffentlicht werden soll.
Dem FA wurden die Änderungsvorschläge am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bzgl. der Berichterstattung über die Organvergütung vorgestellt sowie die aus den Änderungsvorschlägen entstehenden Abweichungen gegenüber dem DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ aufgezeigt. Der FA entschied, eine Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen an die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zu senden.
Des Weiteren erörterte der FA die Entwürfe seiner Stellungnahmen an den IASB zum ED/2012/5 „Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation (Proposed amendments to IAS 16 and IAS 38)“ und zum ED/2012/7 „Acquisition of an Interest in a Joint Operation (Proposed amendment to IFRS 11)“. Der FA wird die beiden Stellungnahmen zeitnah verabschieden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Überarbeitung des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) durch den IASB stimmte der Fachausschuss der Veröffentlichung von Bulletins zu den Themen Uncertainty, Reliability und Prudence zu. Die Bulletins sind Bestandteil der Zusammenarbeit von EFRAG und der nationalen Standardsetzer von Frankreich, Italien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Weiterhin diskutierte der FA den aktuellen Stand des IASB-Projekts Conceptual Framework. In diesem Zusammenhang konkretisierte der FA auch die Absicht, eine Arbeitsgruppe hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts einzurichten.
Schließlich diskutierte der FA den vom IASB veröffentlichten ED/2013/2 „Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting (Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 9)“. Er schätzt die Änderungsvorschläge im ED als zu restriktiv ein und beschließt, eine entsprechende Stellungnahme an den IASB zu übermitteln.
(PM DRSC vom 14.3.2013)

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