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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.05.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Bericht über die 131. Sitzung am 11./12.5.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Diskussion zu den Stellungnahmen zum IASB-/FASB-Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung (Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers) auf seiner 131. Sitzung am 11./12.5.2009 in Berlin fortgesetzt. Den Vorschlag, die Ertragserfassung an die Erfüllung der Leistungsverpflichtung zu koppeln, lehnt der DSR ab. Der Rat präferiert vielmehr den sog. Continuous Approach. Dieser Ansatz macht die Ertragsvereinnahmung an den durchgeführten Aktivitäten zur Vertragserfüllung fest.

Der DSR informierte sich über das IASB Diskussionspapier zu Leasingverhältnissen (DP Leases) sowie über die beiden Standardentwürfe des IASB zu Ertragsteuern (ED Income Tax) und zu Änderungen hinsichtlich der Regeln für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (ED Derecognition). Der Standardisierungsrat wird zu diesen Papieren Stellung nehmen. Eine Öffentliche Diskussion zu diesen Entwürfen findet am 12.6.2009 statt.

Des Weiteren besprach der Standardisierungsrat geplante Änderungen am DRS 15 Lageberichterstattung/DRS 5 Risikoberichterstattung und am DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss. Der DSR beschloss, die Überarbeitung von DRS 5, 15 und 15a in zwei Schritten umzusetzen. Zunächst erfolgt bis zum Jahresende 2009 die Anpassung an den Gesetzestext des HGB in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes; in einem zweiten Schritt sollen im Jahr 2010 DRS 5, 15 und 15a in einem überarbeiteten Standard zusammengefasst werden.

Der Standardisierungsrat informierte sich weiterhin über den Stand des Projektes Fair Value Measurement Guidance. Eine Öffentliche Diskussion zu dem geplanten Entwurf findet am 4. Juni 2009 statt.

(Quelle: PM DRSC vom 25.5.2009)


Hinweis der Redaktion: Vgl. zum DP Revenue Recognition Hommel/Schmitz/Wüstemann, BB 2009, 374

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