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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.07.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Bericht über Beiratssitzung am 22.6./6.7.2012 in Berlin

Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung fand die Sommersitzung des Beirates der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in diesem Jahr an zwei Tagen, am 22.6. und 6.7., statt. Der Beirat beschloss die Achte Änderung der Berufssatzung WP/vBP, mit der die skalierte Prüfungsdurchführung im Berufsrecht normiert wird (vgl. BB 2012, 1782). Darüber hinaus genehmigte der Beirat den Jahresabschluss nebst Lagebericht der WPK für das Wirtschaftsjahr 2011 und nahm die Berichte der Abschlussprüferkommission und der Kommission für Qualitätskontrolle für das Jahr 2011 zur Kenntnis.


Zunächst berichtete der Präsident Dr. Claus C. Securs über die Tätigkeit des Vorstandes seit der letzten Sitzung des Beirates am 26.4.2012. Besondere Aufmerksamkeit widmete Securs den jüngsten Entwicklungen der Reformprojekte der EU-Kommission zur Abschlussprüfung. Ein gemeinsamer Projektausschuss des Vorstands und des Beirats habe die Kernpositionen der WPK zur Zukunft der Abschlussprüfung in einer Agenda zusammengefasst. Auch seien die Arbeiten mit dem Ziel der Einführung einer Gebührenordnung für gesetzliche Abschlussprüfungen fortgeführt worden, ebenso die Arbeiten zur Reform der Wahlordnung der Wirtschaftsprüferkammer.


Nach ausführlicher Vorberatung durch den vom Beirat gebildeten Haushaltsausschuss genehmigte der Beirat anschließend einstimmig den Jahresabschluss nebst Lagebericht der WPK für das Wirtschaftsjahr 2011. Der Vorstand der WPK wurde anschließend einstimmig entlastet.


Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Dr. h. c. Wolfgang Spindler, Vorsitzender der Abschlussprüferkommission (APAK), über die Tätigkeit der APAK im Jahr 2011. Er verwies auf den schriftlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011, in dem der WPK insgesamt eine geeignete, angemessene und verhältnismäßige Aufgabenerfüllung in den aufsichtsrelevanten Bereichen attestiert wird. Die APAK spreche sich weiterhin dafür aus, dass das derzeitige in Deutschland praktizierte gemischte Aufsichtssystem beibehalten werde. Zudem ging Spindler in seiner Berichterstattung auf die gute Zusammenarbeit der APAK mit den Prüferaufsichten anderer Staaten ein. Noch im Jahr 2011 sei mit der schweizerischen Prüferaufsicht eine Absichtserklärung unterzeichnet worden, die das Heimatstaatsprinzip vorsehe. Die APAK und das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hätten darüber hinaus im März 2012 eine Absichtserklärung über die Kooperation im Bereich der Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer unterzeichnet. Die Erklärung bilde die Voraussetzung und Grundlage für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAK als auch des PCAOB stehen.


Joachim Riese, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) erstattete im Anschluss den Tätigkeitsbericht der KfQK für das Jahr 2011. Festzustellen sei, dass wie in den Vorjahren regelmäßig in den gleichen Bereichen des Qualitätssicherungssystems der untersuchten Praxen Mängel festgestellt wurden. Dazu zählten insbesondere die mangelnde Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, Mängel in Bezug auf die auftragsbezogene Qualitätssicherung und fehlende Regelungen zur Unabhängigkeit bei Schnittstellen mit anderen Praxen. Aufgrund von organisatorischen Maßnahmen sei es gelungen, die Welle der Qualitätskontrollberichte des Jahres 2011 gut zu bewältigen. Riese zeigte sich zuversichtlich, dass - wie von der APAK gefordert - Qualitätskontrollberichte innerhalb von sechs Monaten erstausgewertet und die einzelnen Qualitätskontrollverfahren in der Regel innerhalb eines Jahres nach Posteingang abgeschlossen werden können. Die KfQK wurde einstimmig entlastet.


Der Beirat beschloss die Neuwahl der KfQK für die Amtszeit vom 17.6.2013 bis zum 16.1.2016 (s. nachfolgende Nachricht) und stimmte zudem der Ernennung von Wolfram Rappl zum neuen Landespräsidenten der WPK in Bayern durch den Vorstand zu.


Am zweiten Sitzungstag beschloss der Beirat die Achte Änderung der Berufssatzung (vgl. BB 2012, 1782). Im neuen § 24b Abs. 1 Berufssatzung WP/vBP soll dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung" Rechnung getragen werden. Weiterhin stimmte der Beirat dem vom Vorstand verabschiedeten „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA" zu (vgl. BB 2012, 1782).


Im Weiteren diskutierten die Beiratsmitglieder ausführlich die Überlegungen des eingesetzten Projektausschusses, zur Sicherung der Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung eine qualitätssichernde Entgeltregelung zu fordern. Ergänzend hierzu befürwortete der Beirat die Aufnahme einer Berufspflicht zur Vereinbarung und Abrechnung einer angemessenen Vergütung in die WPO.


Ebenso ausführlich wurden anschließend die Eckpunkte einer Neustrukturierung des Wahlrechts besprochen. Im Ergebnis befürwortete der Beirat die Einführung einer personalisierten Verhältniswahl, da nur diese sicherstellen könne, dass der Beirat den gesamten Berufsstand repräsentiert. Der Beirat beauftragte den Ausschuss, seine Arbeiten fortzuführen.


Im Folgenden berief der Beirat die Mitglieder der Aufgaben- und Widerspruchskommission für die Zeit vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2015 (s. Nachricht weiter unten).


Die Berichterstattung aus verschiedenen, gemeinsam vom Beirat und Vorstand gebildeten Ausschüssen bildete den letzten Tagesordnungspunkt der Beiratssitzung. Im Zusammenhang zur Berichterstattung aus dem Projektausschuss Corporate Governance in der WPK beschloss der Beirat das Leitbild der WPK und das Leitbild des wirtschaftsprüfenden Berufs. Die WPK wird dazu gesondert informieren.


Die nächste Sitzung des Beirates findet am 20.11.2012 in Berlin statt.


(www.wpk.de)

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