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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.11.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht des über die 43. Sitzung des IFRS-FA am 2./3.11.2015 in Berlin

Zu Beginn der 42. Sitzung erörterte und verabschiedete der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), in der er ausgewählte vorläufige Entscheidungen des IFRS IC in dessen Septembersitzung kommentiert.

Der IFRS-FA wurde weiterhin über die Ergebnisse der Oktober-Sitzung des IASB zur Leasingbilanzierung informiert. Diese beziehen sich auf die Erörterung der letzten verbliebenen Aspekte und v. a. auf die Festlegung des Erstanwendungszeitpunkts für den bevorstehenden IFRS 16 Leases auf Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1.1.2019.

Im Anschluss führte der IFRS-FA abschließende Diskussionen zu seinen Stellungnahmen an den IASB bzgl. der Überarbeitung des Rahmenkonzepts sowie an EFRAG zu den Bulletin-Vorschlägen zur Abgrenzung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis. Beide sollen im Umlaufverfahren finalisiert werden.

Hinsichtlich der Angabeninitiative des IASB erhielt der IFRS-Fachausschuss nachfolgend einen Überblick zum veröffentlichten IASB-Entwurf für ein IFRS Practice Statement mit Leitlinien zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bei der Abschlusserstellung.

Der IFRS-FA setzte zudem seine Diskussion über das IASB-KonsultationspapierzurIASB Agendakonsultation 2015 sowie zur proaktiven Agendakonsultation von EFRAG fort. Das DRSC hatte in einem Fragebogen zum IASB-Konsultationspapier die interessierte Öffentlichkeit um Mitwirkung gebeten. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Rückmeldungen verabschiedete der FA die Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG. Darüber hinaus beschloss der FA, die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Diskussion der Ergebnisse in einem gesonderten Bericht auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Darüber hinaus befasste sich der IFRS-FA erneut mit dem EFRAG-Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Issues for Financial Institutions. Die Erörterung der von EFRAG aufgeworfenen Fragen wird in den kommenden Sitzungen fortgesetzt.

Weiterhin behandelte der IFRS-FA erstmals die beiden veröffentlichten Interpretationsentwürfe DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments und DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration. Die Diskussion zu den Interpretationsentwürfen wird in den kommenden Sitzungen des IFRS-FA fortgesetzt.

Abschließend informierte sich der IFRS-FA über die aktuellen Entwicklungen zum Versicherungsprojekt und erörterte die im Oktober vom IASB getroffenen Entscheidungen – konkret die Übergangsbestimmungen, Teilaspekte zum bevorstehenden Standardentwurf zur Anpassung von IFRS 4 sowie Regelungen zur Darstellung und Anhangangaben.

(PM DRSC vom 9.11.2015)

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