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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht des DRSC über die 15. Sitzung des IFRS-FA am 11./12.4.2013 in Berlin

Der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ließ sich über die Sitzung des IFRSIC vom März 2013 Bericht erstatten und diskutierte ausgewählte Aspekte. Der FA beschloss, keine Stellungnahme beim IFRSIC zu der veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidung einzureichen.
Der IFRS-FA setzte seine Diskussion der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts durch den IASB fort. Den Schwerpunkt der Diskussion bildeten die vorläufigen Entscheidungen des IASB zu konzeptionellen Fragen hinsichtlich Ergebnisausweis und Abgrenzung zum sonstigen Ergebnis, der Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital sowie Grundsätze zur Darstellung von Abschlussinformationen und Anhangangaben.
Der IFRS-FA befasste sich erstmals mit dem vom IASB veröffentlichten ED/2013/4 „Defined Benefit Plans: Employee Contributions (amend IAS 19)“. Der FA beschloss, die DRSC Arbeitsgruppe „Pensionen“ mit einer vertiefenden Analyse des Themas zu betrauen.
Des Weiteren erörterte der IFRS-FA erstmals die Inhalte des ED/2013/3 „Financial Instruments: Expected Credit Losses“. Der FA beabsichtigt, die Diskussion in seinen nächsten beiden Sitzungen fortzusetzen. Auch die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ wird in die Diskussion einbezogen. Der FA will eine Stellungnahme an den IASB und den FASB richten.
Schließlich hat der IFRS-FA eine Zusammenfassung und erste Analyse der Rückmeldungen deutscher Teilnehmer am Feldtest zu „Financial Instruments: Classification and Measurement“ erhalten und erörtert.
(PM DRSC vom 18.4.2013)

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