DRSC: Bekanntmachung von DRS 28 "Segmentberichterstattung"
Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 5.8.2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 "Segmentberichterstattung" durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 S. 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.
(www.drsc.de)