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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.03.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
OECD: Bekämpfung von Auslandsbestechung in Deutschland

Die OECD hat am 23.3.2011 Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland veröffentlicht. Zum Abschluss einer mehrmonatigen Prüfung hatte die OECD-Arbeitsgruppe „Auslandsbestechung“ einen Bericht angenommen, in dem sie Deutschland große Fortschritte seit der letzten Evaluierung im Jahr 2004 bescheinigt.
Gleichzeitig fordert sie weitere Anstrengungen bei Auslandsbestechungsfällen.
Die OECD-Arbeitsgruppe „Auslandsbestechung“ evaluiert den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in den Mitgliedstaaten der Konvention.
Deutschland wurde in den letzten Monaten zum dritten Mal geprüft („Phase 3-Prüfung“).
Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme inder vergleichsweisehohen Zahl vonVerurteilungen, vor allem sog. natürlicher Personen, zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht dieArbeitsgruppe alsZeichendeshohenStellenwerts, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat. Gewürdigt wurden aber
auch die Korruptionspräventionsmaßnahmen bei Erteilung von Exportkreditbürgschaften und die
Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren. Dies sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.
Die Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Auslandsbestechung.
Dazu gehört die Erhöhung des Bußgelds von derzeit maximal einer Million Euro
für Unternehmen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken. Allerdings sind bereits jetzt zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abzuschöpfen, was in der Vergangenheit bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat. Auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe u. a., die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung sog. „Beschleunigungszahlungen“
steht auf der Empfehlungsliste.
Die PM der OECD und der Bericht sind unter http://www.oecd.org/document/37/0,3746,en_21571361_44315115_47416549_1_1_1_1,00.html in englischer Sprache verfügbar; die ausführliche deutsche Pressemitteilung ist unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=384132.html abrufbar.
(www.bmwi.de)

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