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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FIU: Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Übermittlungsportal für Verdachtsmeldungen in Betrieb genommen

Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 GwG sind der Financial Intelligence Unit (FIU) grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 45 Abs. 1 GwG). Hierfür stellt die FIU den Verpflichteten die Webanwendung „goAML“ als Meldeportal zur Verfügung.

Im geschützten Mitgliederbereich ist ein Informationsschreiben der FIU zur Inbetriebnahme dieses Meldeportals abrufbar.

(Neu auf WPK.de vom 16.11.2017)

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