FIU: Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - Übermittlungsportal für Verdachtsmeldungen in Betrieb genommen
Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1 GwG sind der Financial Intelligence Unit (FIU) grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 45 Abs. 1 GwG). Hierfür stellt die FIU den Verpflichteten die Webanwendung „goAML“ als Meldeportal zur Verfügung.