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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.07.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Beirat beschließt Änderung von § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) zur skalierten Prüfungsdurchführung

In seiner Sitzung am 6.7.2012 hat der Beirat der WPK beschlossen, den derzeitigen § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) nach Zustimmung der APAK, der Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen sowie der Berufsverbände um einen neuen Absatz 1 zu ergänzen, in dem dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung“ Rechnung getragen wird:

1. Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorangestellt: „(1) WP/vBP haben für eine den ,Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat der WP/vBP Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“

2. Die bisherigen Absätze 1 bis 4 werden die Absätze 1 bis 5.

Die Satzungsänderung tritt drei Monate nach Übermittlung an das BMWi in Kraft, soweit das Ministerium diese nicht aufhebt. Da die Satzungsänderung dem BMWi am 9.7.2012 zugeleitet wurde und dort voraussichtlich am 10.7.2012 eingegangen sein wird, wird die Änderung voraussichtlich am 11.10.2012 In Kraft treten.
(www.wpk.de)

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