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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.10.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDO: Begrüßung der Grünbuch-Vorschläge von EU-Kommissar Barnier

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO begrüßt die bisher in der Presse bekannt gewordenen

Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen sog. „Public Interest Entities" (PIE). Dem überwiegenden Teil der Pläne von Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der EU-Kommission, steht BDO grundsätzlich positiv gegenüber oder hält sie für diskussionswürdig.

Die Kommission will die Mitgliedstaaten verpflichten, eine vomBerufsstand völlig unabhängige

Berufsaufsicht einzurichten. BDO hält diesen Vorschlag für richtig. Es komme darauf an, in

Deutschland eine Berufsaufsicht zu etablieren, die international als unabhängig angesehen werde. Hier solle aber eine Lösung gefunden werden, die sich ebenfalls mit dem deutschen Kammerwesen vereinbaren lasse. Darüber hinaus werde die Forderung zur Einführung eines „longform reports", eines ausführlichen Prüfungsberichts in Europa nach deutschem Muster, unterstützt.

Positiv aufgefasst wird von BDO auch das Vorhaben, den Umsatz des Wirtschaftsprüfers,der mit einem einzelnen Mandanten erzielt wird, auf höchstens 20 % des gesamten Jahresumsatzes zu begrenzen. Dieser Ansatz sei zudem weniger streng als die derzeitig geltende deutsche Regelung.

Die Absicht der Kommission, europaweit ein sog. Joint Audit einzuführen, beidemfür große kapitalmarktorientierte Unternehmen mindestens zwei Abschlussprüfer bestellt werden müssen, unterstützt BDO. Im Vordergrund stehe hierbei v. a. die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemeinsam durchgeführte Abschlussprüfung. Bei einem Joint Audit überwachten sich die beteiligten Prüfungsgesellschaften auch gegenseitig fachlich und prüferisch ergänzend, was zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfer beitrage und das Knowhow für die Prüfung von PIE, Banken und Versicherungen

auf eine breitere Basis stelle.

Auch den Vorschlag zur Einführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers, bei dem

aber der Prüfer fest für zwei bis fünf Jahre bestellt wird, betrachtet BDO als diskussionswürdig.

Eine feste mehrjährige Bestelldauer des Abschlussprüfers sei sinnvoll, da dadurch dessen

Position gegenüber dem geprüften Unternehmen unabhängiger werde.

Einige Punkte der Vorschläge werden dennoch als kritisch betrachtet: BDO lehnt bspw. den Vorschlag der Kommission ab, großen Prüfungsgesellschaften zu verbieten, für ihre Prüfungsmandanten überhaupt Beratungsleistungen zu erbringen. Es bestehe kein Grund dafür, sehr große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Erbringung von Beratungsleistungen an Prüfungsmandanten stärker zu beschränken, als dies für andere Wirtschaftsprüfer der Fall sei.

Der Plan der EU-Kommission, ein regelmäßiges „Market Monitoring", also eine regelmäßige Untersuchung des Markts für Prüfungen von PIE, durchzuführen, wird von BDO begrüßt. Der direkte Eingriff in bestehende Gesellschaften gehe jedoch zu weit, da davon ausgegangen werden könne, dass Fehlentwicklungen ausreichend über kartellrechtliche Marktbegrenzungen verhindert werden könnten.

(www.bdo.de)

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