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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.05.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FEA: Begrüßung der BT-Entscheidung zu „Frauenquote für Aufsichtsräte“

Die Financial Experts Association (FEA), der erste Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, begrüßt die Entscheidung des Bundestags, zunächst keine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsgremien festzulegen. Basierend auf dem von Hamburg im Bundesrat eingebrachten Entwurf sollten bereits von 2018 an mindestens 20 % der Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten Frauen sein, fünf Jahre später soll die Quote bei 40 % liegen. Ein solch drastischer Eingriff in die Eigentumsrechte sei nicht zu rechtfertigen.
In den aktuellen Besetzungsentscheidungen für Aufsichtsräte hätten Aspekte der Vielfalt wie Internationalität oder spezifische Kompetenz- oder Persönlichkeitsprofile an Bedeutung gewonnen. Zugleich werde bei den im laufenden Jahr neu zu besetzenden Aufsichtsrats-Positionen deutlich, dass der Anteil der Frauen stark steige. FEA begrüßt diese Entwicklung auf freiwilliger Basis, denn ein kompetenter und vielfältig besetzter Aufsichtsrat liege im Interesse des Unternehmens, seiner Eigentümer und Beschäftigten. Offenbar habe die seit dem vergangenen Jahr intensiv geführte Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote die erheblich wichtigere Frage nach Vielfalt und Kompetenz deutlich vorangebracht – und so zu einem höheren Frauenanteil in Aufsichtsgremien beigetragen. Da Vielfalt für jedes Unternehmen in unterschiedlicher Form sinnvoll sein könne, sei eine eindimensionale, starre Quote allerdings kontraproduktiv.
Nach Überzeugung von FEA sind die Besetzungsprozesse für Aufsichtsräte aber längst nicht ausreichend transparent und professionell geführt. Eine langfristige Besetzungsplanung mit klaren Anforderungsprofilen für die jeweiligen Aufsichtsratspositionen seien entscheidend, um die Diversität und die Eignung der Aufsichtsratsmitglieder zu verbessern. Zusätzlich seien eine strukturierte Kandidatensuche und umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten sowie eine Begründung für den Wahlvorschlag für die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage empfehlenswert. So sollten Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung diese Informationen bereitstellen, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies steigere insbes. in Publikumsaktiengesellschaften die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre, ohne sie – wie bei einer starren Quote – in ihren Entscheidungsrechten einzuschränken.
(www.financialexperts.eu)

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