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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.08.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Befürwortung rein klarstellender Hinweise zum Thema „Kritische Grundhaltung“ im Code of Ethics

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat mit Schreiben vom 15.8.2018 zum Konsultationspapier des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) "Professional Skepticism – Meeting Public Expectations" Stellung genommen.

Die WPK erachtet die im IESBA Code of Ethics geregelten Berufsgrundsätze als grundsätzlich geeigneten und ausreichenden Regelungsrahmen für das Thema „Kritische Grundhaltung“. Gleichwohl könnten die Verantwortlichkeiten des Wirtschaftsprüfers mit Blick auf die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit klarer dargestellt werden. Daher spricht sich die WPK für klarstellende Hinweise in Form von sog. Application Material aus, insbesondere im Zusammenhang mit dem Berufsgrundsatz der Integrität.

Neue Konzepte und Definitionen lehnt die WPK hingegen ab. Sie betont dagegen die Notwendigkeit einer entsprechenden Koordinierung des IESBA mit den beiden unabhängigen Standardsetzungsgremien IAASB (Rechnungslegung/Prüfung) und IAESB (Aus-/Fortbildung).

Mit der Konsultation soll herausgefunden werden, ob Änderungen am IESBA Code of Ethics zum genannten Themenbereich erforderlich sind. Das Konsultationspapier untersucht dazu verschiedene,  für eine kritische Grundhaltung entscheidende Verhaltensmerkmale. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob das Konzept der kritischen Grundhaltung über die Bereiche Abschlussprüfung (Audit) und sonstige Prüfungsaufträge (Other Assurance Engagements) hinaus ausgedehnt werden sollte.

In Deutschland wurde die Berufspflicht der kritischen Grundhaltung durch das am 17.6.2016 in Kraft getretene Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) ausdrücklich in § 43 Abs. 4 WPO aufgenommen (Umsetzung von Art. 21 Abs. 2 EU-Abschlussprüferrichtlinie) und in § 37 Berufssatzung für WP/vBP weiter konkretisiert. Abhängig vom Ausgang der Beratungen des IESBA wird die WPK möglichen Handlungsbedarf mit Blick auf das deutsche Berufsrecht prüfen.

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