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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.08.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
LG Bonn: Befreiungswirkung des Konzernabschlusses nur bei Offenlegung der Konzernzugehörigkeit (Entscheidungsreport)

LG Bonn, Beschluss vom 6.5.2010 - 36 T 837/09, rkr.


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Leitsätze

Die Vorschrift des § 264 Abs. 3 Nr. 4 lit. a HGB tritt nicht hinter § 313 Abs. 3 HGB zurück. Die offenlegungspflichtige GmbH ist als Tochterunternehmen daher nur dann von der Offenlegung befreit, wenn - neben den sonstigen Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB - die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4 lit. a HGB vorliegen. Ob die Muttergesellschaft im Konzernanhang Angaben gemäß § 313 Abs. 3 HGB nicht anzugeben braucht, ist unerheblich.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Florian Kleinmanns, RA, Fides Treuhandgesellschaft KG, Bremen.


Zum Entscheidungsreport

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