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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Beendigung von Unternehmensverträgen bei einer GmbH

Die ordentliche Kündigung eines Gewinnabführungsvertrags durch die abhängige GmbH bedarf eines Gesellschafterbeschlusses, bei dem herrschende Mehrheitsgesellschafterin mit stimmen darf. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 31.5.2011 (II ZR 109/10, BB 2011, 2066 mit BB-Komm. Derlin). Unklar ist, inwiefern sich aus dem Urteil steuerliche Folgen für die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft ergeben. Sofern lediglich GmbH-Geschäftsführer einen Gewinnabführungsvertrag gekündigt haben und dieser aufgrund der vermeintlich wirksamen Beendigung auch nicht weiter durchgeführt wird, könnte die Anerkennung der steuerlichen Organschaft steuerlich rückwirkend wegfallen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis zu beseitigen, fordert das IDW die Finanzverwaltung auf, in einem Anwendungsschreiben zu regeln, dass für eine angemessene Übergangszeit keine negativen Folgen aus dem BGH-Urteil vom 31.5.2011 gezogen werden, wenn sich die Parteien an die vermeintliche Beendigung des Unternehmensvertrags gehalten haben. Das Schreiben des IDW ist auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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