R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.11.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Deloitte-Studie: Bedeutung von Compliance in mittelständischen Unternehmen steigt

Der fünfte Band der Deloitte-Studienserie „Erfolgsfaktoren im Mittelstand" widmet sich dem

Thema „Compliance im Mittelstand". Die Studie basiert auf der Befragung von 173 mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Für fast alle Unternehmen ist dabei Compliance für die nachhaltige Entwicklung ihres Unternehmens relevant - auch wenn die Gewichtung einzelner Aspekte bei manager- und inhabergeführten Unternehmen unterschiedlich ausfällt. Durch Compliance können bestandsgefährdende Risiken vom Unternehmen ferngehalten und persönliche Risiken für die handelnden Personen vermindert werden. Die Einzelergebnisse der Untersuchung zeigen: Compliance ist im Mittelstand angekommen.

Ein mittelständisches Compliance-Management-System muss in die Unternehmensorganisation

eingebettet sein. Von herausragender Bedeutung sind dabei die Unternehmenskultur und

das Vorleben durch Inhaber und Führungskräfte - dies allein reicht allerdings nicht aus.

Für insgesamt 80 % der mittelständischen Studienteilnehmer ist Compliance ein Thema, aber

erst 48 % haben ein entsprechendes System implementiert.

Weitere 18 % planen dessen baldige Einführung. Dabei geht es den Betroffenen in

erster Linie um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Jedoch sind auch Unternehmenskultur, interne Verhaltensregeln sowie gesellschaftliche

Werte wichtige Faktoren. Dies gilt sowohl für Unternehmen mit und ohne Aufsichtsgremium,

wenn auch die Gewichtung einzelner Aspekte unterschiedlich ausgeprägt ist.

Primäre Funktion eines Compliance-Managements ist die Prävention von Gesetzesverstößen.

Tatsächlich dominiert diese Aufgabe nach Ansicht der Befragten - wie auch die Dokumentation

zur Beweisführung im Bedarfsfall. Weniger wichtig sind Kommunikations- und Informationsfunktion.

Dabei stehen das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das Gesetz zur Kontrolle

und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung an herausgehobener Position.

Standards privater Organisationen spielen kaum eine Rolle. Im Fokus des Compliance-Managements steht dabei grundsätzlich die gesamte

Wertschöpfungskette im Unternehmen.

Es fällt auf, dass managergeführte mittelständische Unternehmen Satzung, Richtlinien, Standards und gesetzliche Vorgaben deutlich stärker Compliance-relevant einschätzen als inhabergeführte.

Letztere fokussieren stärker auf die Beachtung von Werten und Normen.

Wichtig sind laut den Befragten in erster Linie das Vorbild der Führungskräfte und das Unternehmensleitbild, aber auch arbeitsvertragliche Bestimmungen, Anweisungen und Kodizes. Auch hier zeigt sich ein Unterschied zwischen eigentümer- und managergeführten Unternehmen:

Vertrauen Erstere allgemein gehaltenen Instrumenten, setzen Letztere mehr auf eindeutige Kodifizierung.

Verstöße gegen die Compliance ahnden etwa drei Viertel durch interne Sanktionen,

60 % geben Verstöße an die Behörden weiter - Whistle-Blowing-Systeme sind so gut wie nicht

existent (vgl. dazu auch den Blickpunkt im Ressort Arbeitsrecht auf S. 2996 in diesem Heft).

Knapp die Hälfte der Befragten hat keinen speziellen Compliance-Beauftragten - bei knapp

zwei Dritteln, die eine solche Stelle vorhalten, handelt es sich um eine Stabsstelle mit begrenztem Gestaltungsspielraum. Generell verfügen Unternehmen mit einem Aufsichtsgremium eher über einen Compliance-Beauftragten.

Den kompletten Report finden Sie unter http://www.deloitte.com/assets/Dcom-Germany/Local%20Assets/Documents/13_FocusOn/Mittelstand/2011/Studie_Compliance_im%20Mittelstand_komplett.pdf.

(www.deloitte.de)

stats